Wenn Kinder noch im Haushalt der Eltern leben, die Eltern jedoch kein ALG II beziehen, bzw. das Kind einen eigenen Anspruch auf ALG II hat, muss das Kind u.U. dem Jobcenter die Mietforderung der Eltern nachweisen. Dazu dient nachfolgende Vereinbarung.Vereinbart wird darin eine Pauschalmiete, womit keine jährlichen Betriebskostenabrechnungen erstellt werden muss, allerdings auch keine Betriebskostennachzahlung gefordert werden kann.Aus steuerrechtlichen Gründen sind Kaltmiete und Betriebskosten separat angegeben.KostenbeteiligungsvereinbarungZwischen[Kind]und[Eltern]wird für die Dauer, die [Kind] noch im Haushalt von [Eltern] wohnt, Nachfolgendes vereinbart.1. [Kind] zahlt monatlich die auf sie/ihn anteilig nach Personenzahl (Kopfteilprinzip) entfallenden Kosten der Unterkunft als Pauschale.Mit dieser Pauschale sind alle diesbezüglichen Forderungen abgegolten.Die Zahlung erfolgt in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von [Eltern]. 1.1. Die Wohnung wird aktuell von ... Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.1.2. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus den Kosten lt. Hauptmietvertrag, diesen ergänzenden Mieterhöhungen, sowie (soweit vorhanden) Betriebskosten durch separate Versorger zusammen. Dieser Vereinbarung sind Kopien der den Kosten zugrunde liegenden Verträge beizufügen.1.3. Die Kosten nach 2. betragen aktuell:Kostenstelle Gesamtkosten Anteil von [Kind]Kaltmiete ... ...Betriebskosten ... ...... ... ...1.4. Sollte sich die in 1.1. genannte Personenzahl, oder die in 1.3. genannten Beträge oder Kostenstellen ändern, wird dieser Vertrag durch einen entsprechenden Zusatz ergänzt und geändert. Die im Zusatz enthaltenen Vereinbarungen ersetzen ab dem darin genannten Datum die bisherigen. Der Vertragszusatz ist von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen und wird Vertragsbestandteil.2. [Kind] zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.3. Kosten, die zusätzlich zu den unter 1.3. genannten aufgrund des Zusammenwohnens entstehen, werden von [Kind] anteilig nach Personenzahl oder Nutzung getragen. Die Zahlung erfolgt gegen Quittung und Kopie der jeweiligen Abrechnung.4. Der Vertrag gilt ab/von ­­­­­___________ bis___________/auf unbestimmte Zeit.Änderungen bedürfen der Schriftform.Ort, DatumUnterschrift [Kind]Unterschrift [Eltern]

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.