Hartz IV wird zwar bundeseinheitlich angewiesen (Buchungstag). Je nach Bundesland erfolgt die Wertstellung der Bezüge, also der Tag an dem Hartz IV Empfänger über das Geld auf dem Konto verfügen können, an unterschiedlichen Tagen aufgrund gesetzlicher Feiertage. Die Wertstellung erfolgt also an einem Werktag und nicht an Wochenenden oder Feiertagen.
Hier findest Du die Überweisungstage (Zahlungskalender) für das Arbeitslosengeld II: http://hartz4antrag.de/hartz-4-auszahlung-zahlungskalender/
Hinweis: Der Reformationstag (31.10.) ist nur dieses Jahr ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertag aufgrund des 500 jährigen
Jubiläums und in Gedenken an Martin Luthers 95 Thesen zu Ablass und Buße aus dem Jahr 1517.