Der Wirkungsgrad ist immer Nutzen duch Aufwand, d.h. z.B. wenn du mit n für den Wirkungsgrad und Pzu und Pab für die Leistungen rechnest ist: n = Pab/Pzu Da die Zugeführte Leistung immer größer ist, als die Abgegebene kommt IMMER der wirkungsgrad in 0,... also unter null raus. Deine Rechnung ist also nicht schlecht, aber du hast einfach nur den falschen Wert für den Wirkngsgrad aufgeschrieben... Pab und Pzu sollten die selbe einheit haben, da der Wirkungsgrad einheitenlos ist und sich bei dir die beiden MJ's von Pab und Pzu bei der Berechnung von n wegkürzen... Also sollte dein Ergebnis auf jeden Fall erstmal in MJ herauskommen, ob du es nun noch in etwas anders umrechnest, was passender ist ist dir selbst überlassen...

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Also... im Tierschutzgesetz steht: "Man darf keinem Tier ohne triftigem Grund einen Schaden zufügen!" und ein triftiger Grund ist z.B. der Verzehr eines Fisches.

Das bedeutet: Nur wenn man einen Fisch mitnehmen möchte darf man überhaupt angeln. Fisch zu fangen um sie danach auf jeden Fall wieder zurrückzusetzen ist Tierquälerei!

Fische zurrücksetzen ist nur erlaubt, wenn die Fische untermaßig sind, wenn die Fische geschützt sind, als Besatz (in ein anderes Gewässer setzten (aber nur mit Erlaubniss beider Fischereiberechtigten)).

In der Praxis werden auch Fische, die nicht zum Verzehr geeignet sind (zu groß, zu klein, falsche Fischart) zurrückgesetzt, aber das ist so eine grauzone und die Angler streiten sich oft, ob das erlaubt ist... Es gibt einige Angler, die meinen, dass jeder maßige, nicht geschützte Fische getötet werden soll.

Zum Fische Keschern: Natürlich werden Fische die mit dem Kescher gefangen werden verletzt! Jede Berührung des Fisches verletzt die Schleimhaut und kann Krankheiten und Pilzbefall verursachen!

Fazit: TIERE SIND KEINE SPIELZEUGE! Und angeln darf man nur, wenn die Fische einer guten Verwertung zugeführt werden.

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Wenn du in den Küstengewässern in S.H. angeln möchtest brauchst du nur den gültigen Fischereischein. Den kannst du auf zwei Arten erlangen:

  1. Mach eine Fischereischeinprüfung und du hast dein Leben lang den Schein...

  2. Geh zu einem Ordnungsamt in S.H. und kauf dir einen Urlauberfischereischen dann kannst du für einen gewissen Zeitraum (ich glaube es sind 21 Tage) angeln, als ob du die Fischereischeinprüfung gemacht hättest... Diese Möglichkeit ist seit 2012 für Jedermann da. (Früher galt das nur, wenn der erste Wohnsitz außerhalb von S.H. lag.)

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