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Ich danke allen die mir hilfreich geantwortet haben und komme zu dem Schluss , dass sich das Konfiszieren eines Geräts unter den Umständen erlaubt ist , dass man die Erziehungsberechtigten informiert und mit ihnen eine Absprache trifft ((§62 SchulG) Land Berlin). Ohne Benachichtigung der Eltern , befindet sich das Konfiszieren in einer rechtlichen Grauzone , es ist nicht wirklich erlaubt ,aber auch nicht wirklich verboten. Vielen Dank ! Aboy97