Da du den Wagen mit einem so offensichtlichen Mangel gekauft hast, fältt dieser Mangel nicht unter die Sachmängelhaftung.

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Hast du das Gerät länger als 6 Monate, mußt du nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, um Sachmängelhaftung geltend machen zu können. Willst du auf eine eventuelle Garantie zurückgreifen, mußt du in den Garantiebedingungen nachsehen.

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Abbuchung widersprechen - Sparkasse

Ich wohne seit September im Adolph Kolping Jugendwohnheim in Bayern und mein Wohnheimleiter sagte mir vor Monaten ich müsse die Rundfunkgebühren nicht zahlen, da das Wohnheim als Internat gilt. Ich habe auch eine Mitbewohnerin die einen Fernseher hat (wie ich) und in Ausbildung ist (wie ich) und die diese Gebühren nicht zahlen muss. Mit einem einzigen Unterschied - ich habe mich bei der Rundfunkgebühren.de online angemeldet, weil ich dachte, ich müsse fürs Fernsehen zahlen (was ja auch stimmt, 17,98 steht auf der Website) - eine Außnahme: Dieses Jugendwohnheim ist von den Gebühren befreit.

Am 15. April. 2014 hat mir die Rundfunkbehörde 107,88€ für die letzten 6 Monate abgezogen , mit dem Lastschriftverfahren, welches im Januar angekündigt wurde (angefangen im November, da habe ich mich online bei rundfunkbeitrag.de angemeldet).

Und in diesem Punkt ärgere ich mich, weil ich nicht so wie die anderen sein konnte und mich statt mich einfach nicht zu melden, dort gemeldet habe. Ich hab einfach das Gefühl, dass ich dieses Problem jetzt nicht hätte, wenn ich es nicht getan hätte.

Mein Wohnheimleiter sagte mir heute, ich solle beim Beitragsservice nochmal anrufen (habe vor ein paar Monaten anrufen und es hat nicht geklappt, allerdings habe ich damals nur gesagt, dass das Kolping Jugendwohnheim ein Wohnheim ist und nicht, dass es als Internat anerkannt ist) und zur Bank gehen und der Abbuchung widersprechen - und meine Mitbewohnerin, ich solle mich beeilen, weil die Frist bestimmt nicht ewig läuft.

~ Ok, das war jetzt die Kurzzusammenfassung - ich habe vorher versucht, die Situation von A-Z detailliert zu erklären und das hat nicht mehr komplett auf dieses Textfeld gepasst.

~ Und nun kommen wir zum Thema:

Ich hab ein Konto bei der Sparkasse (habe eine Maestro Sparkassen Karte), allerdings ist das nicht die Sparkasse in Augsburg wo ich gerade wohne, sondern die meiner Heimatstadt. Auf der Sparkassenkarte steht der Name der Sparkasse meiner Heimatstadt, die eine Stunde Zugfahrt von hier entfernt liegt.

~ Und hier die Frage:

Kann ich dennoch in Augsburg in die Sparkasse gehen und der Abbuchung der Rundfunkgebühren widersprechen, obwohl meine Sparkasse in einer anderen Stadt liegt?

Falls nein, wie lange dauert es, um die Augsburger Sparkasse zu meiner Sparkasse zu machen? Ich wohne jetzt sowieso mehr in Augsburg als in meiner Heimatstadt.

(Die zweite Frage ist vielleicht ein bisschen schlecht formuliert, aber ihr wisst schon was ich meine, oder?)

Ich wäge nämlich gerade ab, ob es sich lohnt die Sparkasse zu wechseln, weil ich keine Zugfahrkartenkosten ausgeben will (etwa 30€ Hin- und zurück zusammen) - andererseits ist damit, dass die Widerrufsfrist nicht ewig läuft, etwas dran ... :/

Ich will die 107,88 € schließlich zurückbekommen.

Schonmal Danke für die Antworten.

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Mal abgesehen von der Kontogeschichte solltest du dein Geld nicht zurückholen, da du aufgrund deiner Anmeldung zur Zahlung verpflichtet bist. Du solltest dich schnellstmöglich abmelden und bis dahin einfach brav zahlen. Sonst kommen noch mehr Kosten auf dich zu.

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  1. Du.

  2. Mit ihrem Einverständnis und dem des Anbieters kannst du ihn umschreiben lassen. Umziehen wird er nicht mit dir, da er an die Adresse gebunden ist. Du müsstest also kündigen.

  3. Dass man sich rechtzeitig einigt, was wem gehört.

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Die Rente von 30 Äpfeln muss so lange gezahlt werden bis Herr B stirbt – auch wenn dies möglicherweise eine höhere Endsumme als den festgesetzten Restkaufpreis von 1200 Äpfeln zur Folge hat.

So ist das zu verstehen. Der Käufer wettet also darauf, dass der Verkäufer früh stirbt, der Verkäufer darauf, dass er lang lebt.

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Einfach so entscheiden kannst du das nicht. Dein Vater kann sich aber um das gemeinsame Sorgerecht bemühen. Bei der Entscheidung hierüber spielt deine Meinung dann eine gewichtige Rolle.

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Solange es keien Zueignungsabsicht gibt, gibt es auch keinen Diebstahl. Zudem würde dir eien Anzeige den Hefter auch nicht wiederbringen. Du solltest seine Adresse herausfinden und ihm schriftlich eine Frist zu Rückgabe setzen.

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Kaufen ist nicht strafbar. Unauthorisierter Verkauf kostet bis zu 5000 GBP

http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/33/section/166/enacted

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Das BGB spricht nur von zwei Nachbesserungsversuchen.

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§263 StGB Betrug.

Befürchten musst du wohl eher nichts. Aber wo ist Parken bei Lidl denn so teuer?

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Da das GG den Verein nicht bindet, ist das völlig irrelevant.

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Wenn du bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht die Klappe öffnen willst, gibt es doch für so ein Gerät gar keinen Anlass

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Juristischer Rat bezüglich eines Internetvertrages & WG Konto(Sparkasse)welches nicht kündbar ist?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann wer helfen :/

Ich wohne in Köln in einer WG, habe diese vor über einem Jahr mit einer ehem.Freundin gegründet, die ich leider nicht lange vorher kannte, sie wohnte offiziell nur etwa 3 Monate hier und war seitdem auf Grund ihrer Borderline Erkrankung permanent in einer Klinik, ich nenne sie um Verwirrung zu vermeiden Lena.

Versuchte alleine den WG Mietvertrag zu kündigen (ohne mich zu fragen etc) ich habe nun seit dem 15.03.14 eine neue Mitbewohnerin und dachte der Alptraum wäre vorbei.

Ich habe mit Lena ein WG Konto bei der Sparkasse gegründet, wo wir beide zu gleichen Teilen haftbar sind (schön blöd im Nachhinein), bei der Schlüsselübergabe gab sie mir eine Vollmacht & Kopie ihres Persos und sagte, ich solle das Konto kündigen, sie persönlich ist zurück zu ihren Eltern gezogen (2 1/2 Std entfernt).. das Konto wollte ich kündigen, aber das ist nicht möglich, sie müsste persönlich mit mir dort hin um das zu kündigen, dieses Konto was auf uns beide läuft, kann nicht nur einer kündigen, auch nicht mit Vollmacht. Sprich dieses Konto wird ewig brach liegen und kosten, was natürlich absolut nicht in meinem Sinne ist, aber dass sie nochmal hierher kommt, wird nicht passieren.. natürlich teilte ich ihr das mit, aber es kam keine Reaktion.

Der NetCologne Internet und Festnetz Vertrag lief von Anfang an allein auf sie, das Geld ging von ihrem privaten Konto ab, ich hatte damit nichts zutun.. scheinbar kommt sie nicht aus dem Vertrag raus bzw kümmert sich einfach nicht darum, denn heute bekam ich Post von der Sparkasse, die mir mitteilte dass von dem WG Konto ein drestelliger Betrag versucht wurde abzuheben und dieser wegen nicht ausreichender Deckung wieder zurückgebucht wurde.. ich rief direkt bei NetCologne an, die bestätigten mir, dass Lena am Anfang April die Kontoverbindung geändert hätte und scheinbar schon ewig nichts mehr bezahlt hat.. ich habe den Vertrag nicht unterschrieben und damit nichts am Hut, aber für das Konto haften wir ja zu gleichen Teilen.

Lena war bewusst dass das Konto nicht gedeckt war, da dieses WG Konto seit Monaten brach liegt, bzw wegen der normalen Kontogebühren bereits geringfügig im Minus war. Darf sie mir sowas einfach "anhängen"? Die Rückbuchungsgebühren etc betreffen mich ja nun mit, obwohl der Vertrag nicht meiner ist, ich denke das ist einfach der pure Hass, wie auch immer, habe ich rechtlich eine Möglichkeit dieses Konto los zu kriegen oder zumindest zu verhindern dass sie damit Unfug macht? Ich bin absolut verzweifelt, denn mit ihr reden ist absolut aussichtslos, auch mit ihren Eltern (die wollen sich da raus halten)

Tut mir leid, dass das so lang wurde, ich habe versucht mich kurz zu fassen ;) Vielen Dank im Vorraus!!

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Wenn nettes Bitten nicht hilft, helfen vielleicht die Schreiben eines Anwalts.

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7 Wochen wird durchaus noch von ca 6 Wochen abgedeckt. Du kannst doch problemlos nochmal beim Händler nachfragen, wie lange das ganze noch dauert.

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Wenn ihr beim Händler nicht Rolläden im gleichen Farbton wie die Fenster bestellt habt, sehe ich für euch keinerlei Möglichkeiten.

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Die Information bzgl. des Unfallorts sorgt dafür, dass spanisches Recht gilt. Dafür dürfte es hier wenige Experten geben.

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In Anbetracht der Tatsache, dass eine mündliche Kündigung eines Arbeitsvertrages nicht zulässig ist, hättest du sowieso noch eine Arbeitsvertrag gehabt. 1,5 Monate später sieht die Lage etwas schieriger aus und sollte mit einem Fachanwalt vor Ort geklärt werden.

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Laut diversen Internetseiten gilt ja anscheinend "Gekauft ist gekauft". Ist das wirklich so einfach?

Ja. Oder nach viel einfacher "Vertrag ist Vertrag"

Da sind ja die Konsumenten EXTREM im Nachteil gegenüber den Verkäufern?

Warum sind die Konsument im Nachteil? Sie müssen sich ebenso an den Vertrag halten wie der Verkäufer.

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Michael Kors - Faketasche gekauft

Hallo,

also meine Mutter hat mir mitgeteilt, dass sie sich eine Michael Kors Tasche gekauft hat (online). Deklariert war die Tasche als Michael Kors. Meine Mutter hat natürlich sofort zugeschlagen, da sie dachte, dass der Preis (100€) unschlagbar für so eine Marke ist. NACHDEM sie das Geld überwiesen hat, kam von einem anderen User eine Nachricht, dass die Tasche bereits auf anderen Seiten von demselben Anbieter angepriesen wurde und diese offensichtlich ein Plagiat ist.

So, ich hab meiner Mutter gesagt, dass sie der netten Verkäuferin sagen soll, dass sie da gerade einen Betrug begangen hat, jedenfalls laut dem Strafgesetzbuch § 263. Ebenfalls ist es doch nicht erlaubt, etwas als Original zu verkaufen, wenn es keines ist. (Laut meinen Informationen ist etwas als Original anzusehen, sobald es dessen Namen hat und nicht als Imitat oder sonstiges betitelt wird.)

So, des weiteren ist es ein verhältnismäßig kleiner Betrag, weswegen sich Gerichtskosten dafür nicht rechnen würden. Die Überweisung hat meine Mutter per WesternUnion getätigt und wurde bereits von der Verkäuferin entgegengenommen. Einen Code für die Tasche hat meine Mutter auch bekommen.

Ein weiterer Punkt: in ihrem Profil hat die Verkäuferin einen anderen Namen als der, an den das Geld überwiesen wurde. Die Adresse von der Verkäuferin ist uns jedoch genannt worden.

Ich weiß, das ist kein neues Thema, aber dennoch: WAS können wir tun? Bzw. sollen wir uns mit der Verkäuferin auf einen anderen Preis einigen, dass sie uns z.B. Geld überweist, quasi als Entgegenkommen. Können/Dürfen wir Druck auf die Verkäuferin ausüben? (Ich meine hier nicht Schläge androhen oder so was). Was machen, wenn die Verkäuferin nicht kooperieren will? (ihr Deutsch ist nebenbei gesagt auch sehr schlecht).

Ich habe bereits gegoogled, für Leute, die betrogen wurden mit Plagiaten, sieht es wirklich SEHR schlecht aus. Ich würde mich dennoch sehr über eine gute und vor allem hilfreiche Antwort freuen.

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Der einzig sinnvolle Ratschlag ist, eine Anzeige bei der Polzei wegen des Betruges zu erstatten und das Geld ansonsten abzuschreiben.

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Rechtmäßig lizenzierter Softwaregebrauch unterliegt technischer Sperre od. umgekehrt?

Guten Tag,

Ich bin Lizenznehmer einer teuren Software mit Lizenzen für den Gebrauch auf drei Computern.

Diese Software verwendet zur Lizenzverwaltung einen USB-Stick, von dem die Lizenzen auf den PC transferiert werden, damit die Software, die ebenfalls vom USB-Stick installiert wird, aktiviert wird. Dabei verwaltet der Stick die Lizenzen, die auf maximal 3 Geräten ausgegeben wird, danach muss eine Lizenz von einem Computer auf den Stick zurück transferiert werden, damit sie wieder verwendet werden kann auf einem neuen Computer, wobei selbstverständlich nur 3 Geräte gleichzeitig lizenziert werden können mittels USB-Stick. Soweit so gut und das ist alles so in Ordnung, so lange halt die technische Lizenzsperre bzw. Sicherheitsmaßnahme funktioniert. Allerdings ist einer meiner 3 Geräte abgestürzt und musste neu aufgesetzt werden, wodurch eine Lizenz unwiederherstellbar verloren gegangen ist (zumindest für den Endnutzer). Danach hat es einen Gerätekonflikt zwischen zwei identischen Systemen gegeben, worauf wieder eine Lizenz auf dem USB-Stick unbrauchbar wurde (Lizenz konnte nicht erfolgreich zurück transferiert werden und wurde nachher nicht mehr auf dem Gerät gefunden).

Nun die rechtliche Frage: Ist es in solch einem Falle erlaubt, die programmierten, technischen Missbrauchsmassnahmen zu umgehen, ohne dass ich die Software selbstverständlich unrechtmäßig verwenden werde? Evtl. auch unter Verwendung einens Programmes von Dritten? Schließlich ist die Ausübung meines erkauften Rechtes enorm eingeschränkt worden durch Konzeptfehler seitens des Herstellers ohne meine Selbstverschuldung dabei.

Meines Erachtens sollte dies erlaubt sein, allerdings bin ich mir nach dem Lesen der betreffenden Gesetzesstellen nicht sicher und möchte gerne eure (fundierten) Stellungsnahmen dazu haben, wie die Rechtslage in solch einem Falle ist.

Betreffende Gesetzestexte des Urheberechtsgesetzes http://dejure.org/gesetze/UrhG (meines Erachtens) sind die "Besonderen Bestimmungen für Computerprogramme" (§§ 69a - 69g), vor allem 69d und 69e:

Vielen Dank für eure Mühe im voraus!

Anmerkung: Übrigens, der Lizenzgeber anerkennt diesen Sachverhalt und ist bereit, das Gerät zurückzusetzen, damit ich die Lizenzen wieder vollumfänglich benutzen kann, allerdings muss ich hierbei den Stick einsenden, was erhebliche Portokosten erfordert, insbesondere da der Herausgeber nicht für Verluste oder Defekte während des Transportes aufkommen will und es sich um ein entferntes Land handelt. Zudem kommt, dass es sich um eine Hilfssoftware für Sehgestörte handelt und ich momentan nur noch eine Lizenz zur Verfügung habe und die Software direkt vom Stick starte (was auch eine erlaubte Möglichkeit ist) weil ich am Arbeitsplatz und zuhause darauf angewiesen bin und nur noch eine Lizenz zur Verfügung habe, was für mich sehr umständlich ist und ich auf Ferien für die Reparatur angewiesen bin.

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Das richtige Gesetz hast du ja schon gefunden. Für dein Fall trifft §69c Satz 2 zu, welcher dein Vorhaben untersagt. Eine zulässige Ausnahme ist nicht zu erkennen.

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