Eine vierjährige Freiheitsstrafe gibt es ja nun nicht einfach so für falsches Parken oder Schwarzfahren, da ist sicherlich etwas Schwerwiegenderes vorgefallen. Mein Verständnis oder gar Mitleid bewegt sich bei solchen Personnen in sehr engen Grenzen.

Er mag ja Asyl beantragt haben, das bedeutet aber nicht, daß es ihm auch automatisch gewährt wird und wer so eklatant gegen unsere Rechtsordnung verstößt, der hat n.m.M. sein Gastrecht unwiderruflich verwirkt.

Bei so einer Strafe ist die Abschiebung nach § 53 zwingend vorgeschrieben. Den fehlenden Pass werden die Ausländerbehörden schon besorgen.

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ich hatte auch keinen richtigen geschlechtsverkehr mit ihm da ich jungfrau bin darf ich nicht bis zum ehe bei ihm ist das auch so aber von der andere bekommt er was er will weil bei ihr das kein problem ist.

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und noch was wie kann ich einem vertrauen der wo einen anlügen tut? und einer seits auch aus nützt also ich meine jetzt wir er zu ihr so ist er lügt sie ja an und nützt sie aus so wie es aussieht..

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