Ich komme bei Deinen Angaben auf ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 29.400 € (mit Werbungskosten- und Vorsorgepauschale). Unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes von 1700,- € ergibt sich in der Grundtabelle eine Einkommensteuer von ca 5.200,- € (plus evtl. Kirchensteuer). Deine Berechnung muss also falsch sein.

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Eine Möglichkeit sehe ich darin, die Maschine (mit Vorkaufsrecht) für zwei Jahre zu leasen. Dann kannst Du (gegen abzugsfähige Leasingrate) die Maschine sofort nutzen, kannst für den in 2023 anstehenden Kauf in 2022 eine Investitionsrücklage bilden. Setzt natürlich voraus, dass es eine Leasingmöglichkeit gibt. Sprich mal Deine Steuerberaterin darauf an.

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Da der Anteil der Handwerkerleistung an der Gesamtrechnung erst nach Abschluss der Arbeiten genau feststeht, würde ich die Anzahlung in diesem Jahr als "Anzahlung auf Material" deklarieren. Evtl kann der Handwerker auch eine entsprechende Abschlagsrechnung erstellen. Damit hast Du im nächsten Jahr die gesamten Handwerkerleistungen für die Steuererklärung, der Handwerker kann auf der Schlussrechnung die Anzahlung aus dem Vorjahr abziehen und Du kannst bei evtl. Rückfrage nachweisen, dass die Anzahlung nur für die Materialkosten war.

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Hallo Sonne,

Du kannst einen Teil der Kosten als "außergewöhnliche Belastung" in Deiner Steuererklärung angeben. Ein Abzug von bis zu 8354 Euro (ggfls erhöht um übernommene Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge) ist hier möglich. Allerdings übersteigen die Einkünfte Deiner Tochter den Freibetrag von 624 Euro im Jahr, deshalb wären diese Einkünfte abzuziehen.

Google hilft hier mit vielen guten Artikeln weiter. 

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Fahrten zur Berufsschule sind Reisekosten, die gehören nicht in die Auflistung der Fahrten zur Arbeit. Das kannst Du im Steuerbescheid nicht einzel aufgelistet finden.

Such doch das Gespräch mit Deinem Berater und lass Dir den Steuerbescheid erläutern - evtl. hat der Berater wirklich etwas falsch gemacht. Evtl. ist aber auch alles richtig. Das kannst Du nur im Gespräch klären. Du kannst Dich auch an die Zentrale des Vereines wenden

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Nein, musst Du nicht. Die an den Mieter gezahlte Abstandszahlung unterliegt nach der Rechtsprechung des BFH nicht der Einkommensteuerpflicht, da es sich nicht um Einkünfte i.S.d. § 22 Nr.3 EStG handelt, sondern als Gegenleistung zur Aufgabe eines Vermögenswerten Rechtes gilt. BFH, Urteil vom 14.09.2000, Az.: IX R 89/95

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Hallo Rafael, ich habe mich bei diversen Steuernewslettern angemeldet (ich brauche es beruflich). Allerdings sind dort auch viele Info`s, die Unternehmen betreffen. Diese kann man in der Regel in der Mail aber bereits erkennen, so dass Du nur die Links der für Dich interessanten Themen anklickst und ansonsten die Mail einfach löschst. Über Google findest Du da einiges, suche einfach nach "Steuer Newsletter" Empfehlen kann ich Hauffe, Steuernetz und Steuertips.

Gruß

Andreas

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Steuerhinterziehung, ggfls Hehlerei ....

Du willst ernsthaft gute Tipps, wie man Straftaten am cleversten begeht in einem Forum wie diesem? Na dann, viel Erfolg!

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Hallo,

der einfachste Weg: Klicke in der Menüleiste auf "Ansicht" und wähle "Sachkonto". Es öffnet sich ein Fenster. Gib das Konto von Bank A ein (1200 ?) und klicke auf "ok". Nun bekommst Du das Sachkontenblatt angezeigt. Suche die fehlerhafte Buchung, fahre mit dem Mauszeiger darauf und mache einen Rechtsklick mit der Maus. Es öffnet sich ein Dialogfenster, wähle "stornieren" und bestätige die Sicherheitsfrage. Das Programm fragt dann, ob Du die Buchung neu machen willst - klicke auf nein.

Die fehlerhafte Buchung ist nun storniert und Deine Bank stimmt wieder. Allerdings hast Du nun auch wieder einen offenen Posten der Forderung.

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Umzugskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abzugsfähig (20% der Kosten als direkte Steuererstattung). Hierfür brauchst Du eine Rechnung und einen Bankbeleg als Nachweis der Zahlung. Barzahlung kannst Du also nicht absetzen!

Such`Dir einen seriösen Anbieter, der eine ordentliche Rechnung stellt und eine Überweisung akzeptiert.

Viel Erfolg beim Umzug!

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Mach doch eine Kopie der ersten Seite Deiner Telefonrechnung (steht ja Datum und Gesamtbetrag drauf) und hefte diese in die Unterlagen für den Steuerberater. Die Original-Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweis kannst Du dann in einen Extra-Ordner heften. Zum buchen braucht der StB das Original nicht. Sollte bei einer eventuellen Steuerprüfung dem Prüfer die Kopie nicht reichen, stellst Du eben den Ordner mit den Originalrechnungen dazu.

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Na dann wollen wir mal schauen:

http://bit.ly/U4S8cY

Gleich der erste Treffer, dort werden Sie geholfen :)

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  1. Schritt: Öffne im Buchhalter den Reiter "Verwaltung" und wähle dann "Kontenaktualisierung"
  2. Schritt Bereits bebuchte Konten können nicht automatisch aktualisiert werden. Drucke Dir die Liste aus.
  3. Schritt Öffne wieder "Verwaltung" und wähle "Kontenverwaltung". Klicke links unten auf "bebuchte Konten auswählen"
  4. Schritt Nun kannst Du die Konten eins nach dem anderen bearbeiten. Dazu klickst Du das entsprechende Konto an und wählst dann "bearbeiten" Du brauchst natürlich nur die Konten zu bearbeiten, bei denen -gem. Deiner Liste- die Zuordnung in der Auswertung nicht stimmt.
  5. Schritt Hast Du ein entsprechendes Konto zum bearbeiten ausgewählt, wählst Du links im geöffneten Kontenassistent "Auswertung". Nun kannst Du das Konto der Einnahme-Überschuss-Rechnung und auch der Anlage EÜR zuordnen.

Anschließend sollte Deine Auswertung stimmen.

Viel Erfolg!

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Hallo Valipower1,

  1. Frage: Da der Spieler, der Dich beleidigt zur angreifenden Mannschaft gehört kann hier kein Vorteil entstehen. Du unterbrichst das Spiel, verweist den fehlbaren Spieler des Feldes und lässt das Spiel mit einem indirekten Freistoß für den Gegner fortsetzen.

  2. Frage Das Spiel war unterbrochen und wird dann regelgerecht fortgesetzt, in Deinem Beispiel also mit Abstoß. Ein Vergehen in einer Spielunterbrechung kann nie mit einer Spielstrafe sondern nur mit der persönlichen Strafe geahndet werden.

Viel Spaß bei Deinen Spielen, wenn Du weitere Fragen hast empfehle ich Dir das Forum www.fussball-sr.de

Gruß

Andreas

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C stellt seine Rechnung an B mit Hinweis auf §13b. B bucht die Subunternehmerrechnung mit 19% USt und gleichzeitigem Abzug von 19% VSt.

B stellt eine Subunternehmerrechnung an A A bucht die Subunternehmerrechnung mit 19% USt und gleichzeitigem Abzug von 19% VSt.

A stellt eine Gesamtrechnung an den Endkunden und führt die fällige USt an das zuständige FA ab.

Eine Freistellungsbescheinigung benötigen alle.

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Nein, musst Du nicht angeben. Im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Kassen ist das Krankenhaustagegeld privater Versicherungen und Zusatzversicherungen nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

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Bank an Forderung ist richtig, allerdings lautet der Betrag 3841,40.

Den Betrag den Du buchen willst ist der neue Kontostand :-)

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Das Finanzamt erkennt regelmäßig einen beruflichen Nutzungsanteil von 50% an, wenn eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt auch 70%. Eine 100% ige berufliche Nutzung wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Gibst Du also eine Privatnutzung von 50 % an, gibt es in der Regel keine Nachfragen. Hat der Laptop unter 487,90 € gekostet (410,- + 19% USt), kannst Du ihn im Jahr der Anschaffung komplett als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen.

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