Nein, einen Vertrag brauchst du nicht. aber du kannst nicht überall ins Internet, nur da, wo es ein (offenes) W-Lan netz gibt. ich würde mir so ein Teil niemals kaufen. Für den Preis gibt's teilweise schon smartphones. Viele in meinem Bekanntenkreis haben sich ein iPod-touch gekauft und schnell wurde er überflüssig, weil man halt so gebunden ist.

Lass dir lieber etwas ordentliches schenken. Lieder kann man auch über einen normalen mp3-Player hören und die gibts schon für unter 20 Euro.

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  1. Menu, einstellungen (müsste ähnlich heißen) dann telefoninfo und dann auf Netz. Unter mobiler Netzwerktyp steht dann bspw. edge.

  2. Fahr es herunter und mach es wieder an.

(P.S. habe ein HTC, da aber deins und meins android haben, müsste die vorgehensweise ähnlich sein)

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Nein, die wollen dich veräppeln. Probier's mal so: alles, was du können musst, schreibst du (wie bei einem Spickzettel, nur größer ;-)) auf. Dann hast du zumindest schon mal einen Überblick. Dann versuchst du dir die einzelnen Bereiche klar zu machen und sie zu verstehen. Und schon bist du gewappnet für die Arbeit - Ohne Spickzettel oder schlechtes Gewissen.

Bei mir funktioniert das so einwandfrei ;-)

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Wir wohnen auch am Ar*** der Welt und bei uns funktioniert Sky. Wir haben alle Pakete inklusive HD und konnten schon Premiere einwandfrei empfangen. (Per Satellit)

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Kommt drauf an, wann du fährst. Wenn was größeres los ist, dann ist das ziemlich unmöglich, weil der Bahnhof nicht wirklich groß ist und dann dementsprechend voll ist.

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Bei meiner Bestellung stand am 11.10. das die Sendungsdaten übermittelt wurden und am 19. war es da ;-)

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Ich finde ehrlich gesagt, dass es kein generelles "bestes" Handy gibt. Es kommt immer darauf an, was du erwartest. Gute Fotoqualität, 3D-Videos, Betriebssystem, Viel SMS schreiben, viel Surfen,...

Also generell kann man meiner Meinung nach nicht sagen, das es ein bestes gibt.

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Über Origin kannst du Spiele von EA Downloaden. Ich finde es nicht schlecht. Habe schon u.a. diverse Sims und FIFA damit heruntergeladen und kein Problem damit ;-D Übrigends ist es ein Programm.

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Da ich auch sehr dickes Haar habe, lasse ich es beim Friseur immer ausdünnen. Es hilft wirklich ein wenig, denn zu dicke Haare finde ich zu "viel".

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Schon seit Jahren. Ich bin 15. Aber ich habe einfach so über die Möglichkeiten und mögliche "Traumberufe" nachgedacht. Allerdings habe ich meinen "Traumberuf" schon oft wieder geändert. Im moment will ich erst mal Abi machen und dann weitersehen ;-D

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Ich denke, dass es theoretisch schon möglich ist, dass du noch wächst. Allerdings würde ich, wenn es dir wirklich "Sorgen" macht, mal zum röntgen, also zum arzt, gehen. Ich hatte vor ein paar Jahren mal etwas gebrochen was geröntgt werden musste und da konnte man anhand der Wachstumsfugen erkennen, ob man noch wächst oder halt nicht.

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Hast du mal bei Dawanda geguckt? http://de.dawanda.com/search/search?as=0&q=keltisches+herz Vielleicht findest du hier etwas :-)

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Strafbar gemacht mit Youtube Converter? Hilfe wurde angeschrieben von einem Anwalt!

Habe folgenden Brief erhalten:

Urheberrecht

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die Interessenwahrung der Firma Universal Music.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das vervielfältigen urheberrechtlich geschützter Werke haben Sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das Plattformen wie YouTube im Internet überprüft und die IP-Adresse von Usern feststellt und dokumentiert. Für ihren Account sind mehrere Vervielfältigungsversuche von urheberrechtlich geschützten Werken dokumentiert worden.

Betreffender Account: ************** IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 80.***********

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Anwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.

Wir haben Sie daher aufzufordern,

  1. es zu unterlassen, Tonaufnahmen oder anderes geschütztes Repertoire unseres Mandanten ohne die erforderliche Einwilligung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie

  2. sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu zahlen;

  3. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.

Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet. Die entstandenen Kosten geben wir Ihnen mit der folgenden Kostennote auf.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Gegenstandswert: 18,50 Euro zzgl. Auslagenpauschale: 6,50 Euro Gesamtkosten: 25,00 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 25,00 Euro ist bis spätestens den 10.11.2011 unter Angabe des Aktenzeichens RN/200/77 zu zahlen. Für eine schnelle und sichere Abwicklung verwenden wir Paysafecard; Europas führendes Prepaid-Zahlungsmittel, erhältlich an vielen Tankstellen und Kiosken. (Weitere Informationen finden Sie unter: www.paysafecard.de)

Senden sie den 16-stelligen PIN-Code der Paysafecard zusammen mit dem oben angegebenen Aktenzeichen an folgende Mailadresse: mariofunke@live.de

Sollte bis zur angesetzten Frist kein Ausgleich der Kostennote stattgefunden haben, werden wir unverzüglich ein gerichtliches Verfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten; es können weitere erhebliche Kosten für Gericht, Anwalt und Vollzieher entstehen.

Mit freundlichen Grüßen, Mario Funke

Bitte sagt mir, dass das eine Verarsche ist! Ist der Youtube Converter also doch strafbar, ich wusste das nicht!! - Außerdem: Muss ich jetzt 5000 oder nur 25 Euro zahlen?

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Ich meine, ich habe bei Frontal 21 oder so etwas mal einen Bericht darüber gesehen, dass das ein Fake ist. Die wollen nur ans Geld. Wäre es wirklich von Universal beauftragt worden, würden mindestens 500 Euro anfallen - ist meiner Freundin wirklich passiert. Aber nicht mit dem Youtube Downloader. Ob der legal ist, darüber streiten sich die Fachleute. Aber ich würde generell sagen es ist ok.

Zahl das bloß nicht. Das Geld bist du los und wirklich seriös klingt anders.

Außerdem sind die Paragraphen teilweise falsch. Denn wenn du mal guckst:

"Sie sind dabei gemäß § 97 Abs. 1 UrhG zur Unterlassung und gemäß § 97a Abs. 1 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Inanspruchnahme verpflichtet"

Dazu steht im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html

Also Absatz 2 und nicht 1.

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