Antwort
Diese Antwort ist nicht korrekt.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertretungsk%C3%B6rperschaft
In Deutschland muss das Volk gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes im Bund, in den Ländern, in den Kreisen und Gemeinden eine allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim gewählte Vertretung haben. Diese Aufgabe übernehmen die zumeist alle vier bis sechs Jahre gewählten Vertretungskörperschaften. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern sind das Hauptorgan ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft, die eine juristische Person ist.