Abmahnung wegen Ruhestörung

Teil 1:

Hallo zusammen,

am Wochenende wurde ich aufgrund zu lautem Musikhören abgemahnt.

Die Vorgeschichte: Meine Nachbarn direkt unter mir lassen seitdem ich eingezogen bin, keine Gelegenheit aus, mich zu schikanieren. Ich zähle es mal auf, vermutlich ist es aber eh belanglos, was mein direktes Anliegen angeht:

  • Das fing an mit Möbelautos, die zum Ausladen nicht vor ihrem Fenster parken durften.
  • Verlorenes Klingelschild, dass ein Jahr später zufällig unterhalb der Klinge lag.
  • Der Vermieter musste meine Fenster kontrollieren, weil eins beim Lüften gequietscht hat. Ist mir gar nicht aufgefallen, da ich zu Hause ständig im Stress bin.
  • Wasserrascheln der Waschmaschinen-Wasserleitung aus der Wand.
  • Ein Geräusch sollte aus meiner Wohnung kommen, das von der Heizung, auf dem Dachboden ist. ...

Die Frau ist sehr geräuschempfindlich, labil und hat schon morgens ein Glas Rotwein dort stehen.

Anfangs hatte ich die Musik leiser gemacht, als sie sich beschwert hatten. Einmal gingen sie weg, ich drehte auf. Zwanzig Minuten später waren sie dann wieder da. Ich weigerte mich leiser zu machen. Daraufhin riefen sie den Vermieter an. Der Vermieter und wir einigten uns auf ein Probehören. Zuerst hatte ich die Lautstärke eingestellt, die scheinbar gerade noch bei den Mietern unter mir angenommen wird. Die Frau warf mir vor, ich hätte absichtlich leise gemacht. Dann sind der Vermieter, eine(r) der beiden und ich hoch zu mir. Die Musik war laut. Dann stellte ich sie so laut, wie ich gerne hören wollte. Die Musik ist in unserer Unterhaltung komplett untergegangen und war kaum wahrzunehmen. Der Vermieter sprach dann noch an, dass mich der Zigarettenrauch im Treppenhaus stören würde, was ich erst im Telefonat mit dem Vermieter zuvor bemängelt hatte und das nur, weil ich ziemlich sauer war. Die Frau antwortete daraufhin, dass ich nur noch zwei- oder dreimal auf dem Balkon grillen dürfte. Ich antwortete: "In der Woche." Und sie meinte: "Im Jahr." Dass es nur um Schikane ging merkte mein Vermieter sofort und sagte: "Jetzt ist Schluss!" Der Qualm zieht nun mal nach oben und wenn sie unter mir wohnen, können sie in in keinster Weise dadurch gestört werden.

Zu meiner Person:

Ich komme freitags um 20 Uhr nach Hause und habe meist von 20:30 Uhr bis 22 Uhr Musik gehört, davon max. eine Stunde etwas lauter. Samstags und sonntags lief auch immer die Musik, wobei sie so richtig "laut" auch sonst nur am Samstag für ca. eine Stunde war. Mittags-, Nacht- und Sonntagsruhe habe ich immer eingehalten. Sonntag gegen 18 Uhr fahre dann wieder zur Arbeit. In meiner Wohnung bin ich also keine zwei Tage und habe ca. 2 Stunden Stunden laut Musik gehört.

Fortsetzung folgt ...

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Teil 2:

In dem Haus wohnen mit mir fünf Parteien, alles Rentner. Drei Parteien (fünf Leute) haben sich zusammengetan und den Vermieter unter Druck gesetzt, er solle mich abwahnen. Das tat er dann auch am Sonntag. Die Abmahnung ist von allen Fünfen unterschrieben. Als Zeitraum ist allerdings 21-23 Uhr angegeben. Das ist falsch. Gegen 21:30 Uhr rief mich der Vermieter an und teilte mir mit, dass er mich am kommenden Tag abmahnen müsse. Da war die Musik schon leise. Ich verhandelte dann noch ein wenig rum. Er sah als einzige Lösung, dass ich mich bei allen Parteien entschuldigen müsse, damit sie evtl. nicht auf diese Abmahnung bestehen würden. Das hatte ich am nächsten Tag versucht, wobei zwei Parteien nicht mit mir reden wollten.

Mein Vermieter hat sonst nichts an mir auszusetzen.

Die Lautstärke hatte ich bei zwei Parteien mal mit einer Handy-App gemessen. Es waren 32 - 35 dB. Ich weiß zwar nicht, wie genau die Dinger sind, aber bis 40 dB sind doch Zimmerlautstärke. Vermutlich kam das nicht so gut an.

Jetzt muss ich mit dem Gefühl leben, nur noch ganz leise Musik hören zu dürfen, da ich sonst jederzeit gekündigt werden kann. Ich bin in meiner Freiheit vollkommen eingeschränkt. Ein bisschen habe ich schon recherchiert und nicht wirklich eine Lösung gefunden, als wirklich extremst leise Musik zu hören, mir Kopfhörer zu kaufen und mich bei den Nachbarn einzuschleimen und zu hoffen, dass Zeit wunden heilt. Alle zwei Wochenenden habe ich meinen Sohn zu Hause. In weniger als zwei Tage, mache ich den kompletten Haushalt, wasche, koche, bügel, ... Wenn ich jetzt wieder umziehen müsste, wäre das für mich extrem schwierig.

Wie seht Ihr das?

Gruß André

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In Österreich müssen sie es auch. Wer hier nein sagt, hat mal wieder keine Ahnung, wie so oft hier!

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=450187&DstID=0

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Es kamen aber zwei Bestellbestätigungen.

Eine Text-Mail mit Widerrufsbelehrung, die andere mit einer pdf-Datei ohne Widerrufsbelehrung. Ich habe nur die Bestellbestätigung ohne Widerrufsbelehrung gelesen.

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Wie sieht es mit dem einmonatigem Widerrufsrecht aus? Gilt das nicht?

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01.11.2009 geblitzt 13.11.2009 Anhörung an Fahrzeughalter 14.12.2009 Erinnerung zur Anhörung an Fahrzeughalter ??.??.???? Polizeibesuch 18.01.2010 Anhörung an mich 10.02.2010 Erinnerung zur Anhörung an mich 18.03.2010 Bußgeldbescheid zugestellt am 23.03.2010

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Würde ein Widerspruch vor Gericht enden oder zu einer Stellungsnahme der Behörde führen?

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Bitte keine Meinungen, die helfen mir nicht weiter.

Heißt das nicht, dass es verjährt ist?

"Nach wirksamer Zustellung eines wirksamen Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit gem. § 26 Abs. 3 StVG in 6 Monaten." http://www.frankhlee.de/bugeld/verjaehrung/index.html

Ich möchte vor der Vollstreckung Widerspruch einlegen, mit der Begründung der Verjährung.

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Gibt es denn nicht so was wie eine absolute Verjährung?

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