Haha ich kann grad nicht mehr haha ihr seid 18, habt geld und im nächstn satz kommt, ihr wollt nen bunker baun😂 Das wär auch das erste, an das ich denken würde😂 Ne für was, wenn ich fragen darf? Für den nächstn weltkrieg?😂

...zur Antwort

Du hast die Lauflänge und die Geschw. nach austritt. Sprich 13cm wird beschleunigt, da konstant beschleunigt wird, erhälst kannst du a berechnen. Nun multiplizierst du diese mit der Masse und du hast die Kraft die auf die waffe wirkt. dann vergleichen mit masse waffe mal g. 

Also zu B) die Geschwindigkeit ändert sich auf 0km/h, da die person getroffen schlecht weitergehen kann ;) was man da jetzt genau meint und was der fragesteller will, sei dahingestellt, aber vom logischen her stimmt ja meine antwort. ;D

...zur Antwort

Ich denke, wenn du dich mal überwindest, nötiges Selbstvertrauen besitzt, sollte es kein Problem sein, im Club neue Kontakte zu knüpfen.

...zur Antwort
Aus welchen Gründen kann ein kleiner Waffenschein abgelehnt werden?

Guten Abend zusammen,

ich habe erst heute den kleinen Waffenschein beantragt und habe mich selbstverständlich auch darüber belesen und weiß soweit eigentlich recht gut Bescheid. Ich erfülle auch alle Voraussetzungen, seit dem ich im Juni 18 geworden bin. Allerdings bin ich mir noch bei ein paar Dingen etwas unsicher :

zum Ersten habe ich zwar keinerlei Erfahrung mit "Freiheitsstrafen, Jugendstrafen oder Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen"( - laut Wikipedia), dafür musste ich aber vor ca. 2 Monaten 120€ Geldstrafe bezahlen, weil ich ein mal stockbesoffen einen Teleskopschlagstock gefunden habe und anschließend in eine Kontrolle geraten bin, was allerdings schon ca. 1 1/2 Jahre her ist. Das war wirklich nicht meiner, ich hatte nicht mal meine eigenen Schuhe an am nächsten Morgen ^^ ( Was ich so auch übrigens in die Aussage geschrieben habe ;) ) Der Polizist kam sogar einige Tage später zu mir nach Hause und hat mir noch erzählt, wie voll ich eigentlich war und hat mich ausgelacht^^ Er hat mir das geglaubt und wollte auch ein gutes Wort einlegen. Hat aber nicht so geklappt. Ich habe zu der Zeit noch in ner Kleinstadt gelebt, wo man sich gegenseitig schon kannte.. Letztendlich habe ich das natürlich akzeptiert, immerhin hatte ich das Ding ja nun mal bei mir. Wo der herkommt ist in dem Fall ja irrelevant.

Aber bis auf diese Aktion und ein mal Fahrrad fahren ohne Licht bin ich noch nie "verurteilt" worden :D

Aber könnte das eventuell negative Auswirkungen auf meinen Antrag haben ? Immerhin war das ja schon Mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Da bin ich etwas unsicher.

Zum Zweiten würde ich gerne wissen, was noch zu einer Ablehnung meines Antrags führen könnte.. Ich frage mich zum Beispiel, warum sie erfahren wollten was ich beruflich mache. Wenn ich richtig informiert bin, darf der kleine Waffenschein von jedem beantragt werden. Ich bin Azubi im Softwarebereich, statt Jäger ;) Kann das in irgend einer Art und Weise dennoch Auswirkungen haben, weil die sich eventuell fragen, was ich damit will ? Obwohl ich ja eigentlich keinen Grund nennen muss, so weit ich weiß.

Danke für´s Lesen und die kommenden Antworten.

Rechshreibfeler dührft ir natörlich behalden ;)

...zum Beitrag

Man kann doch einfach vorher nachfragen, du musst den bürokratischen Aufwand dann ja bezahlen. Nur wird wahrscheinlich dieser Verstoß ausreichen, dass dein Antrag abgelehnt wird. Wir sind in DE, hier sind alle sehr sensibel, wenn es um das Waffengesetz geht. Und einer Person, die stockbesoffen einen Schlagstock führt, ist defintiv nicht einmal geeignet eine PTB-Waffe zu führen. Man muss nämlich schon eine gewisse Verantwortung mitbringen, auch wenn es nicht einmal ein Projektil verschiesst. Man löst mit solchen Spielzeug schneller einen Grosseinsatz der Polizei aus und riskiert erschossen zu werden, als man denken kann.

...zur Antwort