Ich weiß nicht wie die Rechtslage 2010 war, aber in 2016 ist
es eine Straftat wenn nicht die Erlaubnis einer Behörde vorliegt und das abschießen ist nicht konform mit den geltenden Tier- und Artenschutzgesetzen und darf nur in ausnahmefällen von der Behörde erteilt wird. Also beantworte ich die Frage Jahre später nochmals falls jemand nach den Antworten für eine ähnliche Situation sucht.

Zitat:

"Wer ernsthaft darüber nachdenkt, Tauben töten bzw.
mittels Gift Tauben vergiften zu wollen, sollte wissen, dass er sich strafbar
macht. Eine Tötung von Tauben ist grundsätzlich nur bei
vorliegender Erlaubnis der zuständigen Behörde und nur
mittels beantragter und erlaubter Verfahren möglich. Dasselbe gilt für den
Taubenabschuss, der nur unter bestimmten Auflagen möglich
ist."

Quelle: Rentokil punkt de in google mit den wort tauben suchen

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Ich weiß nicht wie die Rechtslage 2010 war, aber in 2016 ist es eine Straftat wenn nicht die Erlaubnis einer Behörde vorliegt und das abschießen ist nicht konform mit den geltenden Tier- und Artenschutzgesetzen. Also beantworte ich die Frage Jahre später nochmals falls jemand nach den Antworten für eine ähnliche Situation sucht. Quellhttp://www.rentokil.de/tauben/tauben-vergiften-tauben-gift-taubenbekaempfung-tauben-toeten-bekaempfen/en/ Zitat: "Wer ernsthaft darüber nachdenkt, Tauben töten bzw. mittels Gift Tauben vergiften zu wollen, sollte wissen, dass er sich strafbar macht. Eine Tötung von Tauben ist grundsätzlich nur bei vorliegender Erlaubnis der zuständigen Behörde und nur mittels beantragter und erlaubter Verfahren möglich. Dasselbe gilt für den Taubenabschuss, der nur unter bestimmten Auflagen möglich ist." Sie dürfen vertrieben oder in besonderen Fällen auch bekämpft werden, wenn sie am Menschen oder seinen Gütern schädlich werden und das nur im Einklang mit den geltenden Tier- und Artenschutzgesetzen.

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