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Antwort
"In Deutschland ist es mit der Gesetzesänderung vom 13. Juli 2013 nun grundsätzlich verboten, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen." (§ 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG) und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt."
(Quelle: Wikipediaartikel Zoophilie)