Hi,

zunächst einmal ist es wichtig, ob Ihr die Einliegerwohnung überhaupt als Gewerbe vermieten dürft! Prüft in jedem Fall, ob eine Nutzungsänderung ( von Wohnen zu Gewerbe ) erlaubt ist.

Für ein stilles Gewerber, wie beispielsweise einem Bürobetrieb scheint das erst einmal unproblematisch zu sein. Allerdings sind aus meinen Erfahrungen die zuständigen Ordnungshüter recht streng, wenn dann die unerlaubte Nutzungsänderung ans Licht kommt... und das kann recht schnell gehen, beispielsweise entdeckt ein Konkurrent Euer Mietangebot in der Presse oder im Internet oder jemand ist neidisch und zeigt Euch an oder aber die Mieter "passen" dem einen oder anderen in der Umgebung nicht... es gibt recht viele Möglichkeiten. DARUM: Achtung, besser genehmigen lassen!

Im übrigen würde ich es nicht so pauschal sehen, das eine Gewerbemiete mehr "einbringt" . Das ist letztlich vom Angebot in Eurem Umkreis abhängig. Die Nachfrage regelt im Allgemeinen die Konditionen der Angebote und umgekehrt ...

Viel Erfolg bei der Vermietung

B. Wienke 3v-immo

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Hallo, ja das könnte klappen mit einem Durchschnitt von 2,0 . Schau Dir einfach mal die Bedingungen an bei den Firmen oder frage dort nach.

Bei uns frangen Interessierte oft per Email vorab nach, ob ein Ausbildungsplatz frei ist und an welche Bedingungen dieser geknüpft ist.

Viel Erfolg.

Grüße B. Wienke

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Hi, ja viele Makler lasse mit sich reden. Allerdings hängt das ein wenig von der Nachfrage ab. In jedem Fall sollte das vor der Mietvertragsunterzeichnung geklärt werden.

Eine Spekulation darauf den Mietvertrag zu unterzeichnen und dem Makler die Provision nicht zu zahlen halte ich für unfair und letztlich ist sie auch Kostenintensiv, wenn der Makler den Klageweg eingeht.

Verlangt ein Immobilienmakler Provision kannst Du auch eine Menge Dienstleistung erwarten. Hat ein Makler "keine Ahnung" von der Wohnung und die Wohnung gefällt Dir würde ich versuchen den direkten Draht zum Vermieter zu bekommen und sich zu beschweren. Die Beschwerde sollte dann fundiert sein, so das der Vermieter entscheiden kann, ob er dem Makler eventuell eine Aufwandspauschale zahlt und Dich dann als zuverlässige Mieterin akzeptiert.

Aber Achtung: Sollte das der Fall sein, unbedingt darauf achten mit dem Makler eine Art Provisions - Aufhebungsvereinbarung zu treffen. Sonst könnte u.U. der Anspruch des Makler auf Provisionszahlung, trotz Zahlung einer "Aufwandspauschale" seitens des Vermieters noch bestehen.

Viel Glück, Boris Wienke

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Hi, hier in Berlin wird für einen Einpersonenhaushalt die Miete bis rund 378,- € übernommen. Allerdings mußt Du die Bedürftigkeit nachweisen. Frag mal beim Jugenamt oder dem JobCenter nach. Ist eine Menge Formularkram, lohnt sich aber.

Kleiner Tipp noch am Rande: Frage vor der Wohnungsbesichtigung, ob Du eine Chance mit einer Kostenübernahme hast. Die meisten Vermieter wünschen eine Schufa-Auskunft, die Kostenübernahme ( Wohnungsangebot vom Vermieter anfordern ), die Vorlage der Ausweise und eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom Vorvermieter.

Viel Erfolg, Boris Wienke (Immobilienfachwirt)

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