Halli Hallo,
bevor ich viel Geld bei einem Anwalt lasse wollte ich einfach mal hier Fragen ob sich da jemand mehr auskennt.
Und zwar bin ich im Dezember 2010 von zu Hause ausgezogen in eine eigene Wohnung.
(Schüler sowie Inanspruchnahme von BAföG)
Im Januar 2011 stand ein netter Herr von der GEZ von meiner Tür und wollte mich natürlich dazu bringen deren Mist auszufüllen... habe ich natürlich auch gemacht wusste es nicht besser. Der große Punkt ist jedoch ich habe den Herrn ganz genau gefragt ob ich dazu überhaupt verpflichtet bin wenn ich BAföG beziehe und Schüler bin. Der "nette" Herr von der GEZ meinte natürlich - ja.
So da ich meine Schule wegen eines Praktikums mit im Anschluss einer Ausbildung abgebrochen habe habe ich natürlich sofort ALG II beantragt. Ich habe natürlich bevor ich abgebrochen habe vorher alles geregelt und 2 Wochen vorher bei der GEZ angerufen und wieder gefragt ob ich jetzt immer noch Verpflichtet bin. Die Antwort war natürlich - ja.
So im August letzten Jahres habe ich dann meine Ausbildung begonnen und natürlich vorher BAB beantragt. So jetzt vor ein paar Monaten bin ich mal aus Zufall auf die GEZ Seite gegangen und lese natürlich das man mit BAföG, ALG II oder BAB gar nicht verpflichtet ist die Rundfunkgebühren zu zahlen. Ich habe natürlich sofort das Abmeldeformular ausgefüllt abgeschickt mit der bitte auch mir die Zahlungen zu erstatten.
Das passte den natürlich nicht und jetzt lese ich in jedem Brief von den "eine rückwirkende Befreiung der Rundfunkgebühren ist nicht möglich"
Ist es nicht aber so das wenn ich schon extra Frage und man dann falsche Aussagen macht Verträge nichtig sind?
Was würdet Ihr sagen lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?
Wer trägt die Kosten?
Wie sieht die Chance aus das ich mein Geld i.H.v. ca. EUR 380,- wiederbekomme?
Über gute Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.