Über den Daumen gepeilt dauert es 10 Jahre.

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Nein.

Wenn du nicht Urheber des Werkes bist, und auch keine Erlaubnis des Urhebers hast, darfst du das nicht hochladen.

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Nein, so ein Schreiben habe ich noch nie erhalten.

Und vielleicht solltest du diesen "Dünnschiss" mal lesen und dich an die Ratschläge halten.

Beschütze dein WLAN und gestatte keinen Zugang zum Netz ausser du selbst.

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Einen Anspruch hast du nicht - aber wo kein Kläger, da kein Richter.

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Nein.

Aber den Offset-Druck hat es schon gegeben.

Auch ein Druckverfahren mit Blei-Buchstaben ( oder in deinem Fall -Noten) gab es schon (Rotationsdruck).

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Sei froh, dass du eine 2. Mahnung bekommen hast - schon dazu wäre die Bahn nicht verpflichtet.

Sieh zu, dass du irgend einen Beleg findest und bezahle gleich am Montag.

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Welche Posten stehen denn auf der Rechnung?

Du kannst doch nicht erwarten, dass man dir ohne jegliche Grundlage nun eine Auskunft dazu geben kann?

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Der Telefonanbieter hat sehr wohl ein Recht darauf zu erfahren, ob deine Kündigung tatsächlich einen wesentlichen Grund hat.

Sonst könnte ja jder Dödel, der einfach nur keinen Bock mehr hat, eine Kündigung schreiben ohne sich an den eigentlichen Vertrag zu halten.

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Das ist genau der Trick.

Laut AGG musst du glaubhaft machen, dass eine evtl. Ablehnung aufgrund des Alters erfolgt ist.

Und das können die natürlich gut bestreiten.

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Schlecht.

ich würde mich entschuldigen und auch erklären, was ich dabei gelernt habe - eben dass es wirklich riskant ist, in einer Wohnung ein Feuer zu entzünden.

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Es gibt Untersuchungen, die behaupten, dass ein BH Hängetitten verursacht.

Es gibt auch gegenteilige Untersuchungen.

Also ich muss einen haben, weil mir das Reiben von Stoff über den Nippeln sehr unangenehm ist.

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