- Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Nein. Aber Volljährig Personen ohne Waffenverbot können eine Schusswaffe der Kategorie C erwerben. Also Meldepflichtige Waffen, die nicht A oder B angehören. Z.b. Repetierbüchsen, Bockbüchsflinten, Drillinge oder auch Doppelflinten und Bockdoppelflinten.
Trotzdem geschehen weniger Straftaten pro 100.000 Einwohner als in DE.
Der letzte Abschnitt gilt ebenfalls für die Schweiz.
Zumindest soll das Waffg nicht weiter verschärft werden.
In den Nachbarländern Deutschlands ( Schweiz, Tschechien, Österreich …) werden mit weitaus liberaleren Waffengesetzen pro 100.000 Einwohner weniger Straftaten mit legalen Schusswaffen verübt als in Deutschland.
Verbrecher beschaffen sich die Schusswaffen illegal, denn sie halten sich nicht an das Gesetz.
Im Waffengesetz gibt es keine ausdrücklichen Bestimmungen, die den Besitz von Messern regeln.
Ausnahme:
§ 17 WaffG (Verbotene Waffen)
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen...
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind. (In diesem Falle z.b. Stockdegen)
Der EU Feuerwaffenpass berechtigt lediglich die vorübergehende Mitnahme von eingetragenen Erlaubnispflichtigen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
In welches Land möchtest du deine Ssw verbringen?
Und...
"Natürlich nur gegen Wildtiere"
Davon würde ich abraten.
Kavallerie Säbel.
Auf der verlinkten Seite gibt es ähnliche.
Da die Schriften nicht wirklich lesbar sind kann man es nicht zu 100% sagen.
Wäre es möglich, diese zu vergrößern?
https://www.jbmilitaryantiques.com.au/product/ww1-imperial-russian-cossack-1881-type-cavalry-sword-scabbard-bayonet-1915-2/
Eine flexible Schussbehemmende Weste muss nicht zwangsläufig auch gegen den Einsatz von Stichwaffen effektiv sein.
Um gegen Stichwaffen zu schützen, werden bei den leichten flexiblen Schutzwesten daher zusätzliche Einlagen aus Metallfolien und verflochtenen Metallringen verwendet.
Hat nichts mit dem Durchmesser vom Geschoss zu tun. Eine 223 Wssm mit rund 1400 m/s erzielt deutlich heftigere Ergebnisse als eine 308 Win mit rund 850 m/s.
Geschossdurchmesser .308 Win: 7,82mm
Geschossdurchmesser .223wssm: 5,69mm
Streamlight Protac HL-X
https://www.shootingstore.at/licht-lasermodule/30925-streamlight-protac-hl-x-lampe-mit-laser.html
Zusammengefasst:
Ein Gesetz das im Jahre 1986 erlassen wurde verbietet den Verkauf oder die Weitergabe Vollautomatischer Waffen, mit Ausnahme von denen, die vor dem 19. Mai 1986 hergestellt wurden.
Deshalb sind diese ziemlich selten.
Auf der Seite der Landesdirektion Sachsen findet man zwar einige Dokumente zum ausfüllen, diese spielen aber größtenteils auf andere Tätigkeiten an, zb das Wiederladen von Munition oder sie sind für Böllerschützen bestimmt.
Ich würde empfehlen das du dich beim Landratsamt Nordsachsen meldest und nachfragst.
Email: info@lra-nordsachsen.de
Eventuell findest du hier auch was hilfreiches:
https://www.feuerwerk-forum.de/thema/erlaubnis-27-sprengg-in-sachsen.61275/
Die 48 mm beziehen sich auf die Feuertöpfe.
Die reinen Zerleger dürfen wie du schon erwähnt hast maximal 30 mm Durchmesser haben.
Sofern es nicht unter die Kategorie C fällt gibt es keine Abkühlphase.
In Österreich fallen Luftgewehre mit einem Kaliber unter 6 mm unter Paragraph 45 Waffg und sind somit unter anderem von der Meldepflicht ausgenommen.
Anders sieht es bei Kalibern über 6mm aus.
Diese sind Meldepflichtig, also Kat C.
Z.b.:
https://www.shootingstore.at/pressluftgewehre/34392-walther-maximathor-varmint-635-mm-70-j.html
Spontan hätte ich diesen Shop gefunden:
https://www.fireflower.at/
Auf der Seite findest du die Produkte und dir Adresse.
Übet einen Stand in der Nähe weiß ich leider nichts.
https://www.gunfinder.at/artikel/die-ar15-das-erfolgskonzept-einer-langwaffe
Hallo
Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung gegeben sein:
•Der Antragsteller muss das 21. Lebensjahr vollendet haben.
•Unter Umständen muss ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand beigebracht werden (u.a. Sehkraft, Geisteszustand, Drogenfreiheit, etc. – kann je nach Behörde unterschiedlich gehandhabt werden).
•Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss vorliegen (wird in den meisten Fällen von der Behörde selbst beauftragt/erstellt).
•Der Antragsteller muss als „zuverlässig“ gelten, (Beurteilung erfolgt durch die Behörde).
•Der Antragsteller muss eine geeignete Haftpflichtversicherung nachweisen (z.B. durch den Röder Feuerwerk Club), die entsprechende Feuerwerke abdeckt.
Leider sind die Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Daraus resultiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Stellen, die für die Bearbeitung verantwortlich sind.In Unter- und Oberfranken sind dies beipielsweise die Gewerbeaufsichtsämter.
Wegen den Kosten...
Für gewöhnlich ist mit einem Kostenrahmen zwischen 40 und 200 € zu rechnen. Zur Verlängerung der Erlaubnis nach 5 Jahren fallen erneut Gebühren an.
Eventuell findest du hier was: https://www.feuerwerk-forum.de/thema/sachsen-schein-nach-paragraf-27-des-sprengg.63168/
Ja, sind sie.
Nein. Feuerwerk der Klasse F3 darf man nur mit einer Genehmigung nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz besitzen und zünden.
Auch bei Artikel der Klasse F2 ist es nicht so einfach da einige Artikel die in anderen Ländern F2 Kategorisiert sind, trotzdem in Deutschland ohne Genehmigung nicht erlaubt sind.
Da sind die Infos für den benötigten Erlaubnisschein.
https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf
Besitz legal, führen verboten (Ordnungswidrigkeit).
Übrigens ist es ein Einhandmesser, kein Automatikmesser.
Es ist ab 18 Jahren grundsätzlich ohne Waffenrechtliches Dokument erlaubt.
Außer auf Öffentlichen Veranstaltungen, ect.
In Österreich gibt es keinen kleinen Waffenschein.