Liebe Community,

ich habe nun eben davon gelesen, dass Verkehrsrechtler fordern, dass es ein Ps-Limit für Fahranfänger von 90 Ps geben sollte. Die Fahrzeuge, welche mehr Leistung haben, sollen elektronisch gedrosselt werden.

Der Vorschlag war, dass Fahrer im Alter von 18-21 Jahren nur noch Autos mit der oben genannten Leistung führen dürfen. Hierfür soll die Probezeit auf 3 Jahre verlängert werden. In dieser Zeit soll die Drosselung gelten.

Meine Frage: ist das gesetzlich überhaupt möglich und: was ist mitdenjenigen, die schon raus aus der Probezeit sind?

Ich komme diesen Juli, an meinem 19. Geburtstag, aus der Probezeit raus, da ich an meinem 17 Geburtstag (BF 17) meine Fahrerlaubnis der Klasse B erworben habe. Kann nun auf Grund dieser bevorstehenden Regelung rückwirkend meine Probezeit verlängert werden? Ich wäre ja noch nicht 21.

Und ob so eine Regelung was gutes ist oder nicht will ich nicht wissen. Mir geht es nur darum, ob so etwas rechtlich möglich ist, da dies ein erheblicher Eingriff in das Leben der Menschen wäre. Und nicht jeder Jugendliche fährt irgendwelche rennen. Nur weil es einige Indioten tun, muss man nicht den Rest bestrafen, der sich an die Regeln hält.

Liebe Grüße

Marko