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Laß gut sein! Wenn Du niemanden hast, der Dir das real zeigt und Dich einweist, wird das nix!

Nur mit Lesen, lernt man das nicht!

Solltest Du es aber trotzdem versuchen wollen, stelle bzw. lege vorher

1 Eimer Wasser

1 Augenspülflasche

1 Verbandskasten

und die Adresse des diensthabenden Augenarztes bereit bzw. sag jemandem Bescheid, damit der Dich dann zum Augenarzt bringt!

Denn nach dem Schweißen dürftest Du mit dem Sehen erhebliche Probleme haben!

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Soweit mir bekannt ist, gibt es diese Möglichkeit nur im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer.

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Nein, ist er nicht!

Das Gebläse dürfte, wenn es sich um ein kraftvolles Gebläse handelt, so um die 100 - 150W verbrauchen.

Die vollen 1300W verbraucht er nur, wenn Du ihn auf Heizen stellst.

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Fallen lassen!

Bedenke vor allem: Wenn Du ihr einen Job in Deinem Konzern verschaffst und die Protektion kommt raus, verlierst Du u.U. auch Deinen Job!!

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Erkundige Dich doch mal, ob man aus der kleinen Kneipe keinen Raucherclub (geschlossene Gesellschaft, Zutritt nur mit Mitgliedsausweis) machen kann. Jeder der dann da rein will muß einen Mitgliedsantrag unterschreiben.

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Ja, das geht.

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Nein, erst ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und dann steht das im offiziellen Führungszeugnis. Das ist das Führungszeugnis, welches Du beim Einwohnermeldeamt beantragen kannst.

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Es gibt aber auch ein informelles Führungszeugnis, das nur für den Amtsgebrauch geführt wird, da wird jede Strafe eingetragen. Dieses Führungszeugnis bekommst Du nicht in die Hand, da es nur für die Behörden bestimmt ist.

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Das ist doch so klar wie Kloßbrühe:

Solange Du die AGB nicht akzeptierst, bist Du nicht damit einverstanden und daher wird Dir der Zugang verweigert.

Akzeptierst Du die AGB, kommst Du auch in Deinen Account!

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Das ist kein Problem, da sich die beiden nicht beeinträchtigen.

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Wenn Du mit dem Rauchen aufhören willst, schau mal da rein:

http://www.elektrisches-rauchen.com

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Irgendwie habe ich hier ein Verständnisproblem:

Wie sollte es Deinem Freund gelingen, Dich zu einer Abtreibung zu zwingen??
Es ist doch Dein Körper, über den nur Du entscheidest!

Nur Du entscheidest, ob Du das Kind bekommst oder nicht!**

Wenn Dein Freund Dich irgendwie unter Druck setzen will, ist das Nötigung und er ist damit für den Staatsanwalt zum Abschuß freigegeben, denn das ist strafbar! Ausserdem ist dann kein Freund, sondern nur ein egoistischer A.sch, der sich von seiner Verpflichtung drücken will!! Wenn er Dich geschwängert hat, dann soll er auch dazu stehen!!

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Wenn Du das kaufst, brauchst Du auf nix zu achten.

Aber.... wenn Deine Mutter dann was davon genommen hat, sollte sie darauf achten, daß sie immer in der Nähe einer Toilette ist, sonst wird´s peinlich!

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