Hallo!

Wir haben über Kleinanzeigen ein Fahrrad verkauft, mit genauer Beschreibung und auch vorher getestet, technisch war alles in Ordnung. Der Käufer war persönlich vor Ort, hat das Rad probegefahren und auch in Augenschein genommen und es dann gekauft.

Vier Stunden später meldete er sich, er habe beim fahren doch Mängel festgestellt und wolle das Rad nun wieder zurück geben. Uns waren beim Fahren keine Mängel bekannt und auch die Honweise auf Privatverkauf und Ausschluss von Garantie und Gewährleistung standen mit in der Anzeige.

Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten.

Wer sagt mir, dass er das Rad nicht in den vier Stunden selber kaputt gemacht hat?

Hat er rechtlich da eine Chance?

Ich möchte gerne Ärger vermeiden, sehe es aber nach der Zeit auch nicht ein, dass defekte Rad zurück zu nehmen.