Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen.

Das ist bei dir der Fall, außer dass ich mit meinen Großeltern fahren will,anstatt mit meinem Vater. 

Aber mein Vater stimmt zu.

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Ich glaub auch dass du sie liebst. Und erst jetzt merkst. Wie Lange wart ihr denn zsm? An deiner Stelle würde ich richtig drüber nachdenken.. und vor allem keine andere in dein Leben lassen... Denk einfach nach.. und Rede am besten (nochmal) mit ihr.

Vielleicht liebst du sie zwar aber merkst es nicht mehr weil eure liebe schon alltäglich geworden ist.. weißt du was ich mein?& Sex hat meiner Meinung nach nicht wirklich viel mit Liebe zutun.. 

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