Moin,
also ich kenne mich da leider nicht so richtig aus, aber die Wiederaufnahme eines Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist auf jeden Fall möglich. Allerdings weiß ich nicht, welche Anforderungen so eine Wiederaufnahme hat. Wenn deine Mutter, wie du sagst einen kompetenten Anwalt hat, dann lohnt es sich sicherlich, diesen mal danach zu fragen, da er sie in der Hinsicht wohl am besten beraten kann.