Ich habe als Weihnachtsgeschenk einen recht wertigen Artikel (ca. 350 Euro) über den größten Online-Händler den es gibt, bestellt. (Er selbst war in dem Fall auch der Händler/Verkäufer und nicht eine andere Firma)
Der Artikel bzw. die dazugehörige Verpackung war derart demoliert, dass ich mich per Chat-Funktion mit dem Kundenservice in Verbindung gesetzt habe. Dazu muss man wissen, dass die Verpackung für die Präsentation des Geschenks schon nicht unwichtig ist. Ich schilderte den Sachverhalt und hatte gehofft, dass man mir aufgrund der vor allem von Innen stark beschädigten Verpackung doch einiges entgegenkommt. Stattdessen bot man mir (ohne konkrete Nachfrage!) an, den Artikel NICHT zurückzusenden und komplett meinem Kundenkonto gutzuschreiben. Dies würde allerdings bis 1 Woche Zeit in Anspruch nehmen. Damit erklärte ich mich natürlich einverstanden. Ich erhielt daraufhin eine Mail, in der man mich nach der Zufriedenheit der Abwicklung fragte.
Eine Woche später war nichts geschehen. Ich erkundigte mich erneut beim Kundenservice-Chat. Abermals bestätige man mir die Gutschrift ausführen zu wollen und entschuldigte sich. Abermals erhielt ich eine Mail, wie zufrieden ich mit der Abwicklung sei.
Von den jeweiligen Chats habe ich Screenshots!
Nun, 3 Wochen weiter wurde meinem Konto immer noch keine Gutschrift zugeschrieben. Daraufhin erbat ich eine Rückruf. Die Dame bestätige mir Ihrerseits die Chat-Verläufe, aber nun rudertet man zurück und plötzlich soll die Fachabteilung klären, ob ich überhaupt das Recht auf eine Gutschrift habe und gleichzeitig den Artikel nicht zurückzusenden bräuchte.
Da zwischen meiner Reklamation und der Zusage das Geld zurückzuerhalten über 4 Wochen liegen, habe ich es ehrlich gesagt anderweitig verwendet und mich nach zweimaliger Zusage des Kundenservice darauf verlassen. Ist es überhaupt möglich, jetzt doch wieder den Artikel in Rechnung zu stellen. Das sind doch interne Fehler, für die ich nichts kann und man hat mir 2 Mal dieses Angebot gemacht.
Wie wäre die Rechtslage?