Rückblick auf das Video-AMA mit Christian Solmecke zu Hassrede

gutefrage-Redaktion
14.4.2023

Das Themenspecial des Monats März war für uns im Community Management gewiss eine der spannendsten AMA-Aktionen der letzten Zeit. Und auch eine, die uns besonders am Herzen lag, denn das Thema Hassrede beschäftigt uns natürlich auch beruflich. So sind wir bei gutefrage unter anderem Teil der Initiative “Konsequent gegen Hass”, die vom bayerischen Justizministerium gegründet wurde. Menschenfeindlicher Hetze soll auf unserer Plattform kein Platz geboten werden; die Meinungsfreiheit dagegen ist ein hohes Gut, für unsere Plattform und für funktionierende, pluralistische Gesellschaften im Allgemein - auf diesen beiden Überzeugungen basieren unsere Richtlinien.

Auch darüber, dass diese Aussagen in keinem Konfliktverhältnis zueinander stehen, wollten wir mit dem Themenspecial aufklären. Und wer hätte sich besser dafür eignen können als Christian Solmecke? Mit seinen Videos, in denen er tagesaktuelle und netzpolitische Themen bespricht und auf durchaus unterhaltsame Art juristisch einordnet, erreicht der auf Medien- und IT-Recht spezialisierte Anwalt auf Youtube ein Millionenpublikum. Der Youtube-Account seiner Kanzlei WBS Legal, in der er Partner ist, hat mittlerweile fast eine Millionen Abonnenten.

In unserem AMA beantwortete Christian Solmecke insgesamt 14 Fragen, die besonders viel Interesse in Form von Daumen Hoch-Bewertungen erzeugten, mit persönlichen Videoantworten. Und wenig überraschend behandelten die Fragen ein ums andere Mal das scheinbare Spannungsfeld zwischen Hassrede und Meinungsfreiheit.

Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt Hassrede

In seiner Antwort auf die Frage “Wie können wir als Gesellschaft rechtlich gegen Hassrede vorgehen, ohne dabei die Grenzen der Meinungsfreiheit zu überschreiten?” löste Christian Solmecke das Spannungsfeld wie folgt auf:

“Wer sich an einen sachlichen Diskurs nicht halten kann und andere beleidigt oder diffamiert oder ganze Gruppen verächtlich macht, der muss in unserem Rechtsstaat dann auch völlig zurecht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Und in Deutschland gibt es in meinen Augen auch gute und ausreichende gesetzliche Regeln, an die man sich eben halten muss.”

So findet das Grundrecht der Meinungsfreiheit seine Grenzen in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Denn Beleidigungen, Bedrohungen oder andere klar definierte juristische Straftatbestände sind eben nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Gleichzeitig sprach Christian Solmecke in einer anderen Antwort aber auch die dem Begriff Hassrede inhärente Problematik an, die eben darin läge, dass es sich dabei um keinen juristischen Begriff im eigentlichen Sinne handelt.

Hassrede ist ähnlich wie der Begriff Fake News erstmal kein juristischer Begriff. Es handelt sich eher um einen in den sozialen Netzwerken und von den Medien entwickelten Begriff für strafbare Äußerungen aller Art. Juristisch muss man schon ganz genau hinschauen und differenzieren. So empfinde ich es auch, dass der Begriff in der Bevölkerung eher zu Verwirrung führt, was ich anhand der gestellten Fragen auch so wahrnehmen kann.

Nicht jede Äußerung, die subjektiv als Hassrede empfunden werden mag, ist also auch justiziabel, da auch moralisch verwerfliche Inhalte durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können. Es kommt eben darauf an, inwieweit Äußerungen gegen geltendes Recht verstoßen. In einer Frage zu rechten politischen Ansichten erklärt Solmecke es mit einem Beispiel wie folgt:

Jemand kann eine ablehnende Haltung gegenüber Seenotrettung haben, solch eine Haltung ist das persönliche Recht eines jeden Menschen. Die Kritik an der Seenotrettung, die meistens dann als Meinung markiert ist, muss ohne diskriminierende Pauschalisierung und herabsetzende Vorurteile gegenüber Geflüchteten auskommen, denn sobald eines von beiden zutrifft ist es keine Meinung mehr [...] und somit im Einzelfall justiziabel.

Festzuhalten bleibt also: Wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, stoßen wir auch an die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Breites Interesse in der Community an den juristischen Einschätzungen von Christian Solmecke

Insgesamt wurden bei der Aktion weit über 150 Fragen gestellt. Unser Fazit ist daher, dass juristische Einschätzungen zum Themenkomplex Hassrede sehr gefragt sind. Wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb, da der Begriff für viele noch ein wenig diffus ist. Wir hoffen, dass unsere AMA-Aktion mit Christian Solmecke helfen konnte, hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Die 14 Fragen, die von Christian Solmecke beantwortet wurden, deckten ein breites Themenspektrum ab, von grundsätzlichen Fragen zu Definition bis zu Fragen zum richtigen Umgang mit Hassrede war alles dabei. Schau Dich gern durch die Antworten, wenn Dich beispielsweise interessiert, wie Christian Solmecke die Twitter-Sperrung von Donald Trump bewertet oder auch, wenn du wissen möchtest, ob Du möglicherweise eine Straftat begehst, wenn Du unsere Nutzerin “DummeStudentin” mit ihrem Nutzernamen ansprichst. Alle Antworten von Christian Solmecke findest Du auf unserem Fragenlisting oder direkt in der Playlist auf unserem Youtube-Account.

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