Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

Hallo zusammen, 

ich beschäftige mich momentan mit dem rechtlichen Zustandekommen eines Kaufvertrags (§433 BGB). In meinem Tutorium haben wir bereits über die dafür notwendigen Merkmale (Angebot & Annahme, subjektive & Objektive Erklärungstatbestände,…) geredet. 

Als mein Tutor dann folgendes Beispiel gebracht hat, kam mir eine Frage auf, die ich jetzt eigenständig beantworten soll. Bsp.: Bäckerin B wirbt auf einem Schild mit dem Angebot „3 Brötchen für 1€“, K möchte dieses „Angebot“ annehmen und legt 1€ auf die Theke (konkludentes Verhalten), worauf B ihm die Brötchen rüberreicht. Jedoch meinte mein Tutor dann, dass das Schild an sich noch gar kein Angebot sei, sondern das eigentliche Angebot von K (durch das Rüberreichen des Euros) komme und B dieses dann durch das Rüberreichen der Brötchentüte erst annimmt. 

Meine Frage an dem Punkt ist: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn auf dem Schild zusätzlich noch „solange der Vorrat reicht“ stehen würde? Wäre das Schild als solches dann als WE der Bäckerin und somit ein Angebot wahrzunehmen oder ist dies dann immer noch eine sog. Freizeichnungsklausel? 

Wäre cool wenn ihr da mehr wissen würdet als ich und das dann bestmöglich noch mit § iwie untermauern könntet.

Danke schon mal im Voraus!

Recht, Jurastudium, Kaufvertragsrecht, Willenserklärung
Meine Rechte bei Küchenkauf?

Hallo zusammen, leider muss ich ein wenig ausholen:

Haben uns eine Küche planen lassen zu folgenden Bedingungen: - Lieferzeit 7 Wochen - im Vertrag steht: Anzahlung i h v 4000€ zum xxxx zahlbar. Restbetrag nahe Montage und Fertigstellung per sofortüberweisung oder bar. Zahlungsmethode: Überweisung Zahlbar 4 Tage ohne Abzug ——————- Anzahlung wurde direkt nach Erhalt des Vertrages bezahlt.

Nach sechs Wochen kam die Nachricht, dass die Küche da wäre. Aufgrund einer kompletten Renovierung hat uns diese eine Woche gefehlt und der Verkäufer musste die Küche bei sich noch lagern.

Dann erfolgte der Aufbau. Später folgende Mängel: Elektrogeräte fehlten, falscher Wasserhahn und eine Blende war nicht qualitativ beschichtet. Da war klar, dass die Monteure nochmal kommen mussten.

Der Verkäufer hatte uns gefragt ob wir dennoch den Restbetrag zahlen können, da sonst sein Cash Flow nicht stimmte. Hierzu hab ich gesagt, dass das nicht mein Problem ist und Vertrag vertag ist.

DAnn eine Nachricht des Verkäufers, dass Elektrogeräte und der Wasserhahn da ist. Und ob wir den Restbetrag den Monteuren bar geben können. Die Blende würde er dann als Reklamation eintragen und diese wird dann nachgeliefert. Habe dann gesagt ich würde es gerne überweisen, da ich das auf meinem Sparbuch habe und es auf Konto einzahlen muss und er sein Geld spätestens Montag (zwei Werktage) hat. Und mich es stutzig macht wegen der Blende, weil ich den vollen Restbetrag zahlen soll? Dann wurde er böse weil er das Geld eigentlich bar wollte oder ein Tag später. Und er für uns keine Lagerkosten berechnet und die Küche im Voraus bezahlt hat beim Hersteller und sein Cash Flow nicht stimmt .. wenn er es bis Montag nicht hat gibt er es dem Inkasso weiter. Nun meine Fragen: 1) muss nicht speziell eine Klausel für eine Anzahlung festgelegt werden, wenn sich die Bedingungen speziell auf die Anzahlung beziehen sollen ?

2) kann er so frech werden und einfach so mit Inkasso drohen? Stehen ja quasi drei Zahlungsmethoden dran und erfolgte keine Mahnung ?

3) Habe ich nicht ein Recht darauf, den doppelten Preis der Blende vom Restbetrag einzubehalten, dem Verkäufer dann eine Frist zu setzen bis wann er die Blende zu liefern hat und erst dann zu zahlen ?

4) ist es meine schuld mit den Lagerkosten und seinem Cash Flow?

Danke im Voraus für die Zeit für diesen Text und die Beantwortung meiner Fragen:)

Grüße

Küche, Recht, Kaufvertrag, Sachmangel, Renovierung, Kaufvertragsrecht, Rechtslage, Willenserklärung, Wirtschaft und Finanzen
Beschränkte Geschäftsfähigkeit mit Ausnahmen wie Erwerbstätigkeit und Arbeitsverhältnis?

Hey Leute,
In unserer Schule haben wir das Fach Rechtslehre. Derzeit beschäftigen wir uns hauptsächlich mit der Rechts- sowie Geschäftsfähigkeit.
Um meine Frage zu stellen muss ich im Voraus ein paar Dinge klären.
Also Jugendliche/Kinder von 7 - unter 18 Jahren sind ja beschränkt Geschäftsfähig. Rechtsgeschäfte sind also nur wirksam mit Genehmigung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
In diesem Falle gibt es aber mehrere Ausnahmen welchen den beschränkt Geschäftsfähigen teilweise erlauben Rechtsgeschäfte ohne Erlaubnis der Vertreter einzugehen.
Diese Ausnahmen sind:
1) wenn durch das Rechtsgeschäft zb einer Schenkung ein rechtlicher Vorteil vorliegt
2) Taschengeldparagraph
3) Erwerbstätigkeit
4) Arbeitsverhältnis

So nun endlich zu meiner Frage: Was die Bedeutung bzw. in welchen Fall der rechtliche Vorteil und der Taschengeldparagraph eintritt das weiß ich, was aber genau mit Erwerbstätigkeit und Arbeitsverhältnis gemeint ist bzw. in welchen Fällen diese Ausnahmen eintreten verstehe ich noch nicht so ganz.

Falls jemand weiß was ich mit meiner Frage meine, und sich kurz die Zeit nehmen würde, mir diese zu erklären (gerne auch an Bespielen), wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen Aniles

Politik, Recht, Gesetz, Geschäftsfähigkeit, Rechtslehre, Unternehmen, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit, Ausbildung und Studium
Abofalle Hörzu durch Gewinnspiel hotel4two ohne Willenserklärung. Was soll ich jetzt tun?

Hallo,

vor ca 2 Wochen nahm ich einem Gewinnspiel (wurde auf der Straße angesprochen) teil, bei dem ich meine Adresse und Telefonnummer angab. Gleich am nächsten Tag wurde ich angerufen, ich hätte eine Reise gewonnen. Um die Unkosten zu decken, müsste man die Zeitschrift Hörzu für ein Jahr abonnieren, was zur Reise nur ein kleiner Betrag sei. Ich sagte mehrfach deutlich, dass ich nichts zustimme und erstmal Informationen schriftlich wünsche. Er sagte, in den nächsten Tagen würden die Informationen mit dem Reisegutschein gesendet werden, dann kann ich entscheiden, ob ich zustimme oder nicht. Um die Zahlungsfähigkeit vorab zu überprüfen sollte ich meine Kontodaten angeben, mit dem Hinweis ein Lastschriftverfahren könnte ja auch erst nach schriftlicher Erlaubnis eingeleitet werden, es könne also nichts passieren (nur geschickter formuliert)...also gab ich dummerweise meine Kontodaten...

Am 08.05.2012 kam dann das Schreiben (mit Datum 02.05.2012) mit einem Reisegutschein: "Abonnement: Hörzu Kundenummer: .....

(...) wir freuen uns, Sie im Kreis der neuen Leser unseres Auftraggebers begrüßen zu düren und beglückwünschen Sie zu Ihrer Entscheidung, für die wir uns mittels beigefügtem Hotelgutscheins - wie versprochen- bedanken.

Die Belieferung mit der Zeitschrift Hörzu beginnt erstmals mit der am 18.05.2012 erscheinenden Heft.-Nr. 21/2012.

Die Lieferung erfolgt direkt ins Haus - bequem und zuverlässig - zum derzeit gültigen Heftpreis in Höhe von 1,85 € inkl. USt und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 52 mal jährlich.

Sie erhalten die Zeitschrift Hörzu für zunächst 12 Monate. Wir bittn, die umseitigen Liefervereinbarungen zu beachten.

Ihre Kontonummer für die fälligen Bezugsgebühren haben Sie uns vereinbarungsgemäß wie folgt angegeben: Konto ... BLZ ...

Mit der Betreuung Ihres Zeitschriftenabonnements wurde die ... GmbH & Co. KG beauftragt. Die Kontaktdaten und Servicezeiten entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Rückseite.

Bitte beachten Sie die umseitigen Hinweise zum Widerruf.

(...) im Auftrag: Xandin Ltd. & Co. KG"

weitere Informationen:

  • Ich weiß nicht, ob das Telefonat aufgenommen wurde, ich wurde nicht danach gefragt oder darauf hingewiesen -Liefervereinbarung, Widerrufsfolgen und Widerrufsbelehrung befinden sich auf der Rückseite des Schreibens
  • Bisher wurde noch kein Geld abgebucht -der Hotelgutschein ist von hotel4two und habe nachdem ich es gegoogelt habe erfahren, dass das eine bekannte Abzocke ist. Man muss anscheinend einen Mindestverzehr zahlen, was einem auch nicht mitgeteilt wurde am Telefon, vorausgesetzt, dass man tatsächlich irgendwo hinreisen könnte? Frage: Solle ich nun widerrufen, obwohl ich keine Willenserklärung abgeben habe? Anfechten wegen arglistiger Täuschung oder so? Oder An die Zeitschrift Hörzu schreiben, dass ich kein Abo abgeschlossen habe? Vielen Dank schonmal
Gewinnspiel, Abofalle, Willenserklärung, anfechtung

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