Ist der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ auf einem Schild bereits ein abgegebenes Angebot (Willenserklärung)oder nur eine Freizeichnungsklausel auf welche er?

3 Antworten

Das ist eine Invitatio ad offerendum (Einladung an den Kunden ein Kaufangebot abzugeben).

Die Angabe "solange der Vorrat reicht" ist auf einem solchen Schild kaufvertragsrechtlich völlig überflüssig - sie macht nur Sinn, wenn sie in einem rechtlich verbindlichen Angebot steht.

Die Ergänzung ändert nichts daran, dass es sich um eine Invitatio ad offerendum handelt

Das Schild ist kein Angebot, es ist eine Anpreisung

Es ist eine Freizeichnungsklausel