Online Willenserklärung (Kaufvertrag) zustande gekommen?
Hallo, Ich habe bei eBay Kleinanzeigen mit jemandem ausgemacht ihm eine Konzertkarte abzukaufen. Ablauf: Ich habe eine Suchanzeige aufgegeben. Verkäufer hat darauf reagiert Preis ausgemacht Übergabe von Geld und Karte erst vor Ort ausgemacht! Also abgemacht dass ich die Karte nehme
(alles im Chat von Kleinanzeigen)
Das kommt mir alles sehr Spanisch vor, weil ich die karte nicht gesehen haben und nichts, ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen von dem ich nicht zurücktreten kann, oder kann ich mich da noch irgendwie rausretten?
Viele Grüße
6 Antworten
Da die essentiala negotii (wesentliche Vertragsbestandteile, also Kaufsache, Preis und Übergabe) vereinbart wurden, liegt ein Kaufvertrag vor.
LG
Da die essentiala negotii (wesentliche Vertragsbestandteile, also Kaufsache, Preis und Übergabe) vereinbart wurden, liegt ein Kaufvertrag vor.
Wo ist jetzt dein Problem? triff dich mit dem Verkäufer - prüfe ob die Karte echt ist und gib ihm sein Geld. Wenn die Karte nicht in Ordnung scheint, hat sich die Sache erledigt.
Rechtlich gesehen habt ihr einen Vertrag geschlossen. Praktisch kann er nicht viel tun, wenn du den nicht erfüllen willst - genauso umgekehrt.
Das kann passieren. Da kann dir hier keiner helfen.
Willst du die Karte nicht mehr, oder hast du bloß Angst davor, daß du veräppelt wirst?
Beide Seiten sind rechtsverbindlich einen Vertrag eingegangen.
Würde der Käufer nicht auftauchen, wäre er schadenersatzpflichtig, ebenso umgekehrt. Wie sich die Höhe der entgangenen Konzertfreude beim Käufer bemißt, vermag ich nicht zu beurteilen. Beim Verkäufer ist es einfacher: Kartenpreis plus Aufwand Anreise zum Treffpunkt.
Tatsächlich möchte ich die Karte! Die befürchtung ist dass ich veräppelt werde, es geht mir nicht um das bisschen Geld, viel mehr Tatsächlich um das Konzert, dann stehe ich da - keiner kommt, und ich kann mir vor dem Konzert keine Karte für 150 Euro leisten.
ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen von dem ich nicht zurücktreten kann, oder kann ich mich da noch irgendwie rausretten?
Teil 1: Ja
Teil 2: nein
Gut, Danke! Wenn ich allerdings sagen würde ich hätte keine Zeit, könnte Verkäufer ja sagen er Verkauft sie an jemand anderen, dann wäre ja alles gut - richtig? Nur so nebenbei, Karten abseits von offiziellen Kartenhäusern zu Verkaufen ist doch "Schwarzmarkt" richtig? was für Rechte könne dort überhaupt gelten?
Ach Teufel mit Beelzebub austreiben?
Nimm Kontakt mit dem Verkäufer auf und sag ehrlich, dass Du anderen Willesns bist. Vielleicht lässt er sich darauf ein.
Ich sehe das Problem viel eher darin, dass ich befürchte dass der Verkäufer einfach nicht auftaucht Vielleicht mache ich mich auch nur verrückt, aber ich möchte nur bescheid wissen