Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?

Liebe Community,

ich habe vor einiger Zeit eine Kündigungsbestätigung erhalten, die zu meinen Gunsten von den allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma und den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist.

Es handelt sich hier um eine geänderte Kündigungsbestätigung, da die erste normal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten betrug.

Diese Kündigungsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten, nachdem ich auch meine Kündigung per E-Mail eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung hat auch keine Unterschrift von einer Person bzw. einem Mitarbeiter (unter dem Satz "Mit freundlichen Grüßen" steht einfach nur der Name und die Abteilung des Unternehmens). Ich habe aber durch die Plattform "finanzfrage" erfahren, dass dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.

Da diese Kündigungsbestätigung nun von der Norm abweicht, wollte ich wissen, ob ich mich auch drauf verlassen kann, dass mein Vertrag gekündigt ist und bei mir auf dem Konto wirklich kein Geld mehr abgebucht wird.

Besonders der folgende Satz auf der Plattform "finanzfrage" hat mich etwas stutzig gemacht: "Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist." - Heißt das dann überhaupt, dass diese Art der geänderten Kündigungsbestätigung überhaupt rechtlich gelten kann?

Über Antwort von Personen, die vielleicht aus dem juristischen Bereich kommen, Fachwissen besitzen bzw. sich auch wirklich damit auskennen, würde ich mich sehr freuen!

Kündigung, Kündigungsfrist, kündigungsbestätigung, Vertragsrecht Rücktritt, Wirtschaft und Finanzen
Rechtlich richtig minderjährig kann Kaufvertrag abschließen?

Hallo,

habe Festivaltickets gekauft aber erstmal nur eine Anzahlung getätigt, die Verkäuferin meinte wenn ich sie am xy nicht abhole, verkauft sie die anderweitig und die Anzahlung ist weg. Ich bin noch minderjährig und habe das meiner Mutter erzählt, die ist mit dieser ganzen Sache nicht einverstanden und will nicht das ich diesen Kaufvertrag eingehe. Sie hat jetzt der Verkäuferin geschrieben und die meinte nun folgendes:

,, Ich glaube, da haben Sie die Rechnung ohne mich gemacht, denn ich arbeite selbst in einer Kanzlei und weiß, dass der Vertrag als solcher lupenrein ist. Ich weiß zwar nicht, wie alt Ihre Tochter ist, aber sie ist sicherlich nicht geschäftsunfähig im Sinne des § 104 BGB. Eventuell beschränkt geschäftsfähig, was Sie jedoch nicht zwangsläufig davon abhält, Verträge abzuschließen. Ihre Tochter hat mir vor einer Woche per EBay Kleinanzeigen und auch via WhatsApp mitgeteilt, dass sie die hier in Rede stehenden Karten am 21.07.2018 abholt. Dies hat sie nicht getan und befindet sich somit im Annahmeverzug gemäß § 293 BGB. Sie hat die ihr angebotene Leistung nicht angenommen. Die von Ihrer Tochter gezahlten 50,00 € dienten als Anzahlung, gegen die es rein rechtlich gesehen keine Bedenken gibt und somit ist steht auch die Frage einer Rückzahlung zunächst gar nicht im Raum. Gerne können Sie sich rechtlichen Beistands bedienen. Ich setze Ihrer Tochter hiermit eine letztmalige Frist bis morgen, die Karten abzuholen, ansonsten werde ich diese anderweitig verkaufen und die 50,00 € Anzahlung wären dann auch weg, denn diese dienten als Sicherheit, damit so etwas nicht passiert. In Deutschland hat man sich an Verträge zu halten und darauf habe ich mich als Verkäufer verlassen.''

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