Widerruf einer Vertragsverlängerung eines zuvor gekündigten Vodafone Mobilfunkvertrags?
Hallo zusammen,
Ende Januar dieses Jahres erhielt ich eine Kündigungsbestätigung meines Mobilfunkvertrags zum Juni 2020. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Am 28.03.2020 stimmte ich jedoch einer telefonischen Vertragsverlängerung zu und der neue Tarif wurde 3 Tage später freigeschaltet. Nun möchte ich diese Vertragsverlängerung widerrufen und meine Kündigung vom 31.01.2020 "reaktivieren".
Wird ein Widerruf der Vertragsverlängerung automatisch auch die Kündigung vom Januar 2020 wieder in Kraft setzen? Falls nein: reicht diese Formulierung in dem Widerruf aus?:
"[...] Ich bitte freundlich um eine schriftliche Bestätigung über den Widerruf.
Die erste Kündigungsbestätigung erhielt ich am xx.01.2020 um 07:55 per E-Mail. Ich bitte um eine erneute schriftliche Bestätigung über meine Kündigung zum xx.06.2020."
Außerdem findet sich in der Vertragsverlängerungs-Bestätigung folgende Formulierung: "Ihr neuer Vertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zu Ihren Laufzeiten und Kündigungen."
Oder muss ich jetzt ein weiteres Jahr bei Vodafone bleiben?
Vielen Dank!
scobyuf
1 Antwort
Innerhalb von 14 Tagen kannst Du auch die widerrufen
Im Vorhinein ist zu sagen: Für Verträge, die nach der Kündigung geschlossen werden, hast du ein Widerrufsrecht. Solche gelten nämlich aufgrund der vorausgegangenen Kündigung als neue Verträge.
Grundsätzlich beträgt eine Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsschlusses 14 Tage.
Bei Vertragsabschlüssen am Telefon, kommt es dann jedoch auf die Vertragsunterlagen an: Nach der telefonischen Vertragsverlängerung müssen diese dem Kunden in Textform, in der Regel per E-Mail oder postalisch, zugesendet werden. Sie müssen eine Widerrufsbelehrung sowie ein Musterformular für den Widerruf enthalten.
Erst mit dem Eingang der schriftlichen Widerrufsbelehrung beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist.
Wurde dir eine solche nie zugestellt, verlängert sich die grundsätzliche Widerrufsfrist um ein ganzes Jahr, sodass du über einen Zeitraum von einem Jahr und zwei Wochen widerrufen kannst.
Kommt es zum Streitfall, liegt es beim Anbieter zu beweisen, dass du über den Widerruf belehrt wurdest, nicht bei dir als Kunden
https://www.aboalarm.de/blog/handyvertrag/am-telefon-verlaengerte-vertraege-widerrufen/