Nachzug zum ungeborenen deutschen kind?

Also...etwas komplizierter...also meine Freundin ist aus der Ukraine und jetzt im 3. Monat schwanger. Wir möchten das unser Kind in Deutschland zur Welt kommt.

Demnach müsste theoretich § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dazugehörig sein.

Auf meine Anfrage bei der Ausländerbehörde bekam ich folgende Antwort:

Die Kindesmutter kann nach D visafrei einreisen und kann sich hier 90 Tage aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus hat bis zur Geburt des Kindes die Kindesmutter aber kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthaltsrecht zur Vollendung der Geburt eines deutschen Kindes in D kennt das AufenthG nicht.

 

Am sinnvollsten wäre es, wenn die Kindesmutter 90 Tage vor dem errechneten Geburtstermin einreist. Der Anspruch des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG entsteht erst ab Geburt des dt. Kindes.

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Jetzt zu meiner Frage...ist das den sein ernst? Wie soll das denn versicherungstechnisch ablaufen? Ich kenne keine Reiseversicherung die auch Geburt abdeckt??? Davon mal abgesehen habe ich folgendes im Netzt gefunden:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1rvr/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090030907%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=12&numberofresults=486&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true

(Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.

Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.)

Ich bin gerade etwas Ratlos...will mich die Ausländerbehörde abwimmeln?

Ich kann unmöglich die Kosten für die Schwangerschaft tragen :(

Kann mir jemand Bitte helfen?

Recht, Anwalt, Gesetz, Geburt, Aufenthalt, Kinder und Erziehung, Ukraine, Visum, Ukrainerin

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