Mieterin fahrlässiger Umgang beim Duschen - Schimmel und Wasserschaden!

Hallo! Wir haben(anscheinend seit einiger Zeit)einen Wasserschaden im Badezimmer der Vermieteten Wohnung. Es tropft lustig vor sich hin. Nun hat sich rausgestellt das es alleine daran liegt, dass die Familie in der Wohnung duscht,obwohl die Silikonfuge komplett(laut klempner und leck-ortungsdienst mitarbeiter)abgerissen war(hielt an der Duschtasse und nicht an der Fliese).Somit ist es auch kein Wunder,dass sich alleine schon nach 1 Minute mit dem Wasserstrahl an die Wand halten, unterhalb der Duschtasse das Wasser ansammelt. Wie es dann nach 3 maligem Duschen am Tag (3 Personen) aussieht ist dann ja logisch... Im Raum darunter kann man fast Baden. In den Angrenzenden Räumen schimmelts an der Wand.

Die Silikonfuge wurde ende Dezember erst komplett erneuert, leider auf Freundschaftsbasis.

Jetzt meine Frage. Die Mieterin meinte auf meine Bemerkung, ob ihr denn nicht aufgefallen war, dass die Fugen aberissen seien, dass sie das überhaupt nicht zu sehen hätte - es wäre Vermieter Sache. Aber ich als Vermieter kann doch nicht ständig überprüfen,ob die Silikonfugen noch gut sind und hätte die Mieterin nicht mich informieren müssen, sobald ihr auffällt,dass diese undicht/gerissen sind?

Macht es Sinn, einen Bausachverständigen zu bestellen,der das fahrlässige Handeln sicherstellt?Leider hat der Klempner zum trocknen der Duschtasse die Silikonfugen heute schon entfernt.

Schimmel, silikonfuge, Wasserschaden

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