Mieterin fahrlässiger Umgang beim Duschen - Schimmel und Wasserschaden!

11 Antworten

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Der Mieter ist verpflichtet auftretenden Mängel unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Tut er dies nicht, hat der Vermieter Schadensersatzansprüche. (genauer nachzulesen in § 536c BGB) Da das fehlen der Silikonfuge ein erheblicher Mangel ist, der dem Mieter auffallen muss steht hier nicht zur Frage ob die Mieterin es hätte sehen müssen oder nicht. Ein Bausachverständiger wird jetzt nicht mehr viel nützen, denn wie geschrieben ist die Silikonfuge mitlerweile komplett entfernt, er kann also nicht mehr beurteilen ob sie noch funktionsfähig war oder nicht. Somit könnte er nur noch feststellen, dass Wasser hinter die Duchtasse getreten ist, er könnte aber nur noch schwer nachweisen, dass dies von einer kaputten Silikonfuge herrüherte. Genauso gut hätte die Silikonfuge auch nur unwesentlich beschädigt sein können oder der Anschluss an den Wasserhahn in der Wand war ich korrekt, wodurch auch Wasser hinter die Duschtasse treten könnte.

Schmetterlinggg 
Fragesteller
 24.09.2009, 16:47

Aber das es an der Silikonfuge liegt, hat doch der Leckage Ortungsdienst rausgestellt welcher mit Kamera etc. auch unter die Tasse geschaut hat. Hat auch in seinem Protokoll stehen, dass es ausschließlich davon zu kommen hat.

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Also mal ganz ehrlich - so ein Schaden entsteht nicht mal eben so. Wohnt die gute Frau schon seit 20 Jahren da drin oder warum hattest du noch keine Gelegenheit, was zu bemerken?

Und der Mieterin jetzt die Schuld in die Schuhe zu schieben, weil sie duscht, ist schon herb dreist.

Natürlich kannst du dich in regelmäßigen Abständen vergewissern, dass alles ok ist. Das ist ganz einfach. Du nimmst einen Telefonhörer in die Hand und rufst an, um einen Termin zu vereinbaren oder du schreibst einen Brief.

Der Mieter kann sich dagegen nicht wehren und muss dir Zugang (allerdings nicht allein und auch nicht nur zu Zeiten die dir passen) gewähren.

Ziemlich mies, dein eigenes Versagen auf die Mieterin abwälzen zu wollen.

Und - nein - diese muss nicht erkennen, ob es sich um einen ernst zu nehmenden Schaden handelt oder nicht.

Um deine Sinnfrage zu beantworten - pass auf, dass du dir nicht selbst ein Ei legst, wenn du einen Bausachverständigen holst. Das Gesetz ist eindeutig: Eigentum verpflichtet...

Schmetterlinggg 
Fragesteller
 24.09.2009, 16:35

Eigentum verplichtet... JA! Aber bis zum März war der Raum unter dem Badezimmer trocken! Möchtest Du/Möchten Sie ständig den Vermieter in der Wohnung haben?

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Generell ist die Erneuerung der Fuge eigentlich wirklich Sache des Vermieters. Aber die Fuge zu reklamieren muss natürlich der Mieter, da er Schäden an der Wohnung melden muss. Allerdings ist der Mieter nicht Fachkundig. Er kann durchaus erkennen, dass eine Fuge fehlt, aber ich weiß nicht, ob Du wirklich weit kommst, wenn verlangst, dass der Mieter es hätte erkennen müssen, dass die Fuge abgerissen ist. Sie war ja noch da. Was also Deine Frage mit dem Bausachverständigen angeht: Jetzt wo die Fuge ausgewechselt ist, macht das keinen Sinn mehr. Du hast ja keine gerichtlich verwertbaren Beweise aus denen hervorgeht, dass es hätte erkennbar sein müssen. Zudem wurde wie Du sagst die Fuge im Dezember erneuert. Wie kann der Mieter von einer unsachgemäßen Verfugung ausgehen??? Du lässt Dich da im Prinzip auf einen Streit ein, ohne zu wissen, ob Du überhaupt gewinnst (Es wir dnun einmal schwer, dem Mieter unsachgemäße Verwednung vorzuwerfen, da er keine Folgen der defekten Fuge sehen konnte und nicht vom Fach ist). Da würde ich erst einmal bei der Wohngebäudeversicherung anklopfen und fragen, wie es da mit einer Schadensübernahme aussieht, da dort ja normalerweise Wasserschäden durch Leitungswasser mitversichert sind.

Schmetterlinggg 
Fragesteller
 24.09.2009, 16:44

Die Versicherung ist ja bereits Verständigt und wie o.g. wird sie auch den Schaden wohl übernehmen. Es geht jetzt alleinig darum, ob sie anrecht auf eine Mietminderung hat aufgrund des nicht nutzbaren Raumes neben dem Badezimmer. Dem möchte ich aus dem Wege gehen können wenn ich einen Sachverständigen drüber schauen lasse.

Oder kann ich in einer Mietwohnung Schimmel ansiedeln und dann verlangen weniger zahlen zu können? Warum tut dies dann nicht jeder, dem die Miete zu hoch ist?

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Gingryu  24.09.2009, 17:26
@Schmetterlinggg

Wenn Ihr Schlafzimmer bereits Schimmel hat, sollte man nachsehen, ob die feuchte Stelle frei sichbar war/ist. Eine feuchte Stelle kann jeder Laie erkennen und man kann auch von diesem Laien erwarten, dass er diese dem Vermieter meldet. Denn wenn die feuchtigkeit durch die Wand gezogen ist, war die Feuchtigkeit schon ein paar Tage vor dem Schimmel da. (Im Gegensatz zu einem Schimmelschaden durch Kondensationsfeuchte) Zudem kann die Mieterin nicht einfach die Miete kürzen. Sie muss auf den Mangel hinweisen und eine Frist setzen diesen zu beseitigen. Eine Mietminderung kann Sie erst machen, wenn diese Frist verstrichen ist.

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Bestellen Sie nicht nur den Sachveratändigen sondern auch den Zeugen, der die Fuge erneuert hat. Das Verhalten der Mieter ist Sabotage! Nehmen Sie sich in diesem Falle einen Anwalt und sorgen Sie dafür, dass Sie die Mieter loswerden und verlangen Sie Schadenersatz im Rahmen der verursachten Kosten. Paralel sollten Sie den Fall Ihrer Versicherung melden; das ist ein Wasserschaden. Die Versicherung kann im Zweifel ebenfalls die Mieter in Anspruch nehmen.

mieter muessen schadhafte sachen-das heisst auch eine undichte dusche melden. der vermieter muss dann so bald wie moeglich den schaden beseitigen. wenn der mieter trotz schadhafter offensichtlicher undichtigkeit die dusche weiterhin benutzt, koennen auch schadensersatzansprueche geltend gemacht werden. versuch eine schriftliche stellungsnahme des klempners zu bekommen: dass der schaden schon laenger besteht und offentsichtlich ist! dann wuerde ich an deiner stelle einen anwalt einschalten oder wenn der schaden nicht zu hoch ist erstmal einen brief mit deutlicher erlaeuterung an den mieter schicken mit rechnung!

Schmetterlinggg 
Fragesteller
 24.09.2009, 16:36

Also der Schaden am Gebäude wird vermutlich von der Gebäudeversicherung abgewickelt - also tatsächliche Kosten entstehen vorerst für keinen (außer den neuen Fugen). Höchstens folgende Mietminderungen (zu unrechtens laut Mieterrechtslexikon).

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amdros  24.09.2009, 16:40
@Schmetterlinggg

Wir haben zwar auch schon ganz schön schräge und böse Vermieter gehabt, sehe Dich aber in diesem Fall (auch als Mieter) im Recht.

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