Blitzschutz bei Kaminanlage mit Potentialausgleich?

Situation (siehe Bild):

Heizzentrale im Untergeschoss, Betongebäude.
Hoher Stahlkamin steht auf ebenerdig auf dem Gebäude.
Furcht vor Blitztreffer in Stahlrohr.

Die Stromhauptverteilung ist im gleichen Gebäude etwa 15m entfernt.
Es besteht keine Blitzschutzanlage.
Nur die übliche Fundament-Erdung.
An diese sind alle Potentialausgleiche (mit dicker Kupferlitze, GRÜN) angeschlossen gemäss diesem "Schema":

Details:

  • Der Potentialausgleich führt einerseits von der Aussenseite des Kaminrohrs über zwei Pot.ausgleichsssammelschienen (GELB) an den Fundamenterder (5).
  • Andererseits ist die Heizanlage selbst auch noch am Pot.ausgleich angeschlossen (3), und natürlich über geerdete Kabel mit Strom versorgt.

Bedenken/Frage:

  • 1,2,3 und 4 bilden eine Masche. Ist das schlau oder heikel/gefährlich?
  • 1 und 2 (rot eingekreist) werden via Elektrokanäle 5-10 Meter lang parallel mit Stromversorgungs- und Signalleitungen geführt
  • Beides kann doch bei einem Blitzstrom im Pot.ausgleichs-Leiter gigantische Induktionsspannungen in Nachbarleitungen erzeugen, welche alle Elektronik zerstören.

Was gibt es für Verbesserungsansätze bezüglich Schutz vor Blitzwirkung?

Danke für Tipps oder Links.
(Ihr müsst nicht bei Adam und Eva anfangen, ich bin Elektrofachmann, aber kein Blitzschutzverständiger).

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Kreuzerder als Potential-Ausgleich bei Gartenhütte zulässig?

Hallo zusammen,

momentan baue ich gerade ein sehr altes Haus (BJ 1933) um.

Hierbei wird natürlich auch die komplette elektrische Anlage erneuert.

Für das Haus an sich wird ein Tiefenerder verbaut da ein Fundament oder Ring-Erder nicht möglich wären. Dieser Tiefenerder wurde mir auch von meinem Elektriker entfolen "damit die Erdung stimmt".

Da ich selber Elektriker gelernt habe (ist aber schon ein ganz schönes Weilchen her) habe ich mit diesem Betrieb vereinbart das ich die Elektrische Anlage komplett selber aufbaue. Anschließend werden von diesem Betrieb alle benötigten Messungen etc. durchgeführt und die Anlage offiziel abgenommen.

Nun zum eigentlichen Problem:

Auf dem Grundstück von diesem Haus steht ca. 40m entfernt eine kleine Gartenhütte. Diese werde ich ebenfalls mit einer Zuleitung versehen (5x16mm²). Zusätzlich wird ein 1*16mm² PE verlegt der evtl. auftrettende Ausgleichsströme zwischen den beiden "Gebäuden" leiten soll.

Das zweite "Gebäude" (hier die Gartenhütte) hätte ich nun mit einer extra Erdung versehen (glaube muss man ja sogar).

In den zeiten wo ich sowas noch Hauptberuflich gemacht habe hätten wir hierfür einen verzinkten Kreuzerder bei Gebäude 2 verwendet.

Die Frage vor der ich nun stehe ist ob dies immer noch zulässig ist? Im großen weiten Internet findet man dazu leider gegensätzliche Aussagen.

Weitere Infos zur Frage:

Wo dieses Haus steht ist die Erde ganzjährig sehr feucht (ca. 20m von einem größerem Bachlauf entfernt).

Bei "Gebäude 1" (Haus) wird ein Tiefenerder verbaut.

Bei "Gebäude 2" (Gartenhaus) hätte ich 2 Kreuzerder á 2m verbaut. (Jeder Kreuzerder ginge extra zur Poti-Schiene mit einem 1*16mm²)

Jedes Gebäude bekommt eine Potentialausgleichsschiene.

Gebäude 2 wird von Gebäude 1 mit einer Zuleitung von 5*16mm² angefahren.

Die zwei Poti-Schienen sind mit einem extra 1*16mm² verbunden um Ausgleichsströme zwischen den Gebäuden zu leiten.

"Gebäude 2" (Gartenhaus) bekommt eine eigene UV

-->Hier können auch größere Lasten (bis 3-4kW) angeschlossen werden (z.B. Kreissäge + Holzspalter)

Leider kann ich in keinem Fachwerk nachschauen da diese die ich besitze ja auch schon älter sind und diese sich nach alten Normen richten. Wie oben schon beschrieben ist das Internet keine große Hilfe da auf Seite a steht "geht klar" und auf seite b "geht gar nicht klar" und auf Seite c "geht so naja klar".

Viele Grüße

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