Heizung tropft Vermeitung kontaktiert | Kosten?

Hey ihr Lieben, heute ist mir aufgefallen, dass meine Heizung tropft Ich habe die Heizung im Wohnzimmer aufgedreht und es tropfte sehr stark hinter dem Ventil. Im zweiten Kinderzimmer tropft die Heizung auch, aber nicht so doll wie im Wohnzimmer.

Nun habe ich die Vermietung kontaktiert und diese haben einen Handwerker beauftragt der sich später noch bei mir meldet und dann vorbeikommt.

Ich habe die Heizung vor drei Tagen benutzt, da war es noch nicht so.
Ich hab jetzt noch einmal noch geguckt beziehungsweise ich schaue immer wieder ich werde schon ganz paranoid. Drehe ich die Heizung im Wohnzimmer wieder hoch kommen komische Geräusche und es tropft. Im Kinderzimmer ist es wie als wäre nie was gewesen.

Ist es normal, dass die Heizung hinter dem Ventil oder beim Thermostat tropft, wenn sie länger nicht benutzt worden ist? Oder sollte das generell nicht passieren ich bin mir unsicher und habe Angst, dass wenn jetzt der Handwerker kommt, es plötzlich nicht mehr so ist. Im Kinderzimmer ist die Heizung weiterhin an und ich hab ein Handtuch drunter gelegt. Im Wohnzimmer traue ich mich wegen den Geräuschen, die vorher rauskommen, gar nicht mehr die Heizung einzuschalten.

hinzugefügt möchte ich noch sagen, dass ich mich handwerklich, überhaupt nicht auskenne und deswegen mich auch nicht getraut habe, selbst etwas zu unternehmen ich das überhaupt könnte.

also ist es normal, dass es mal tropft? Und vor allem, wer trägt die Kosten? Ich als Laie weiß ja zum Beispiel nicht ob ich das selber machen könnte oder ob es überhaupt notwendig war.

Danke für eure Hilfe!

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Herd defekt in Mietwohnung, Wer haftet?

Hallo, ich wohne in einem kleinen Appartement mit einer zur Mietsache gehörenden Pantry-Küche. Jetzt ist vor ca. 2 Wochen der Herd kaputt gegangen, und zwar sind laut Hausmeister die Bedienelemente von innen geschmolzen. Doch nicht durch unsachgemäße Benutzung, sondern durch die Benutzung auf der höchsten Hitzestufe. Heute hat sich dann die Hausverwaltung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass solch ein Vorfall unter die Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag fällt und ich daher die Kosten selber tragen muss. Jetzt will ich mich hier erst einmal schlau machen, inwiefern diese Aussage zutrifft. Anbei ein Auszug aus meinem Mietvertrag.

,,§ 1 Mietgegenstand

Die nähere Beschreibung der Wohnung geht aus dem Stammdatenblatt hervor.''

--> Im erwähnten Stammdatenblatt ist die Küche und auch der Herd im Speziellen aufgeführt

,,§ 14 Schäden an den Mieträumen

Entstehende Kosten für notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen und Einrichtungen der Mietsache, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff/Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warm-/Kaltwasserversorgungsanlagen, Öfen, Heizkörper, Herde, Spültische, Türen, Schlösser, Fenster, Fensterläden, Rollos, Rollläden, Markisen, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen, Wasch- und Ausgussbecken samt Armaturen, Bodenbeläge, elektrische Einrichtungen, insbesondere die in § 28 Abs. 3 der II. BVO genannten Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türschlüsse sowie Verschlüsse für Fensterläden, nimmt der Mieter im Einzelfalle bis einschließlich €uro 80,-- auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamt-betrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb eines Jahres.''

Schon im Voraus vielen Dank für Eure/Ihre Bemühungen!

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