Duschtüren kaputt: Muss das der Vermieter reparieren lassen?

5 Antworten

Das Alter spielt keine Rolle. Ist sie wirklich von allein kaputt gegangen, muss der Mieter sie reparieren (lassen) oder austauschen.

Mangel schriftlich beim Vermieter reklamieren und Fristsetzung zu Reparatur oder Austausch. Mietminderung bis die Duschtür wieder in Ordnung ist.

Es müsste im Mietvertrag geregelt sein. Wenn der Vermieter auf den Paragraphen 18 hinweist wird das auch einen Grund haben. Was steht denn in diesem in ihrem Vertrag geschrieben?

AalFred2  08.12.2015, 12:41

Da kann im Mietvertrag stehen, was will, das ändert nichts an der Zahlungspflicht des Vermieters.

TimoDelt  08.12.2015, 12:44

So kann man das nicht sagen. Wenn im Vertrag Kleinreperaturen bis z.b. 150€ dem Mieter zugeschrieben werden und sie das so unterschrieben haben und es eine vertretbare Lösung bis 150€ gibt, dann sind sie dafür verantwortlich. Und ich meine wenn man 17 Jahre in einer Wohnung wohnt, dann kann man doch auch mal ein wenig selber in die Hand nehmen.

AalFred2  08.12.2015, 12:55
@TimoDelt

Zum Ersten werden heutzutage 100€ als Höchstgrenze für die Einzelreparatur angesehen, zum Zweiten werden die Kosten ja schon in der Frage mit 300 - 400€ angegeben. Insofern gibt es einfach keine mietvertragliche Regelung, die rechtskonform die Kosten auf den Mieter abwälzen könnte. Und ich meine, wenn man 17 Jahre in einer Wohnung wohnt und regelmässig seine Miete bezahlt, gibt es keinen Grund, dem Vermieter die Pflichten abzunehmen, für die er ebenselbige kassiert.

dein Vermieter beruft sich auf Kleinreparaturen und das kann er von dir verlangen wenn sie nicht höher als ca € 300.- im Jahr sind. Also lies deinen Mietvertrag durch, was da genau über Reparaturen steht

AalFred2  08.12.2015, 12:43

Die Höchstgrenze für die Gesamtkosten hängt von der Jahresmiete ab. Für eine Einzelreparatur liegt sie allerdings bei 100€. Insofern kann der Vermieter hier gar nichts verlangen.

15. Kleinreparaturen. Kosten für kleinere Reparaturen in der Wohnung dürfen Vermieter dem Mieter zwar grundsätzlich auferlegen, auch wenn dieser nicht schuld an dem Schaden ist („Bagatellklausel“). Eine solche Klausel ist aber unwirksam, wenn die Kosten, die auf den Mieter zukommen, nicht begrenzt sind:

Die einzelne Kleinreparatur darf höchstens 75 Euro kosten, urteilte 1991 das OLG Hamburg. Rechtsanwalt Norbert Slomian hält heutzutage einen Betrag von 100 Euro für angemessen. Die Klausel muss außerdem eine Höchstgrenze für ­einen festen Zeitrahmen, zum Beispiel für ein Jahr, enthalten. Das OLG Hamburg hält eine Jahresgrenze von 300 Euro oder maximal 10 Prozent der Jahresmiete für zulässig (Az. 5 U 135/90).

AalFred2  08.12.2015, 12:46

Quelle? Und was soll die Hervorhebung?

Kommt drauf an wie hoch der Aufwand, bzw. die Kosten sind. Irgendwie kann ich mir  eine geklebte Duschwand nicht vorstellen, wie sieht die denn aus? Fehlt nur Silikon?

johny1223214 
Fragesteller
 07.12.2015, 17:08

Mind. 300€-400€