Ist die Reparaturklausel wirksam im Mietvertrag?

2 Antworten

Die Kleinreparaturklausel scheint korrekt zu sein.

Ich gebe Dir noch folgenden Tipp (falls Du es nicht weißt):

Sollte die einzelne Reparatur zum Beispiel 105 Euro kosten, so musst Du diese gar nicht selbst bezahlen, auch nicht die 95 Euro. In diesem Fall muss der Vermieter die Reparaturkosten selbst bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
RhinO1991 
Fragesteller
 29.10.2020, 16:11

Danke. Und was meint der Vermieter damit

im Einzelfall 95, maximal 300, inkl MwSt im Jahr. Wenn die Reparatur 300 kosten sollte, trage ich die Kosten im Jahr

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RhinO1991 
Fragesteller
 29.10.2020, 16:45
@RhinO1991

Sind die 300 für viele Reparaturen oder nur für eine im Jahr

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AngiedieSchlaue  29.10.2020, 16:47
@RhinO1991

Einzelfall max. 95 Euro; mehrere Einzelreparaturen max. 300 Euro. Die 300 Euro bedeuten quasi 3 Einzelreparaturen a max. 95 Euro. Sollte eine einzelne Reparatur über 95 Euro kosten brauchst Du diese nicht zu zahlen, dann ist das Vermietersache.

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imager761  19.12.2020, 07:43
@RhinO1991

Nein, wenn bei mehreren Reparturen innerhalb eines Jahres zu je max. 95 EUR mit mit einer vierten Instandsetzung deine Jahresbelastung mehr als 300 EUR oder 8% deiner Jahreskaltmiete betragen würde, musst du die garnicht mehr bezahlen.

Deine Belastung beträgt also max 95 EUR pro Reparatur und 300 EUR pro Jahr.

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Vermutlich sind in der Kartusche der Badarmatur die O-Ringe oder Mischdüsen verschlissen, die den Wassereinlauf zwischen Duschkopf und Wanne regeln.

Die zu ersetzen fälllt innerhalb der benannten Grenzen unter die Kleinreparaturklausel.