Der Freund meiner einen Tochter hat in der Mietwohnung einen Wasserschaden verursacht. Er hat einen neuen Wasserhahn installiert und wusste nicht, dass man bei dem Boiler nicht jeden Wasserhahn verwenden kann. Irgendwie braucht man wohl einen mit speziellen Druckausgleich (so grob beschrieben).
Nun, jedenfalls ist wohl irgendwann die Wasserleitung geplatzt und ein Schaden von ca. 5.000 € entstanden.
Der Vermieter ist nun der Meinung, dass müsse meine Tochter und ihr Freund bezahlen und sie sollen das der Haftpflichtversicherung melden. Diese lehnt aber eine Regulierung ab mit dem Verweis, dass sei Sache der Wohngebäudeversicherung. Was für mich eigentlich auch sehr logisch klingt. (Ich an seiner Stelle hätte das sofort dorthin gemeldet.)
Der Vermieter meint aber nun, dass es eindeutig das Verschulden der jungen Leute wäre. Seine Wohngebäudeversicherung würde keine Wasserschäden regulieren und er sonst seine Forderung mit Hilfe eines Anwaltes weiterverfolgen. - Ich habe noch nie gehört, dass eine Wohngebäudeversicherung keine Leitungswasserschäden beinhaltet. Was meint ihr?