Hallo gutefrage.net,
ich habe ein paar Fragen zu der steuerlichen Behandlung von gefahrenen Kilometern, bekomme aber im Internet leider keine festen Aussagen herausgesucht.
Kurz zu mir: Ich bin gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO und habe mein Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen, sondern nutze mein Privatfahrzeug betrieblich.
Ich kann ja nun meine Fahrten zu Kunden per Kilometerpauschale abrechnen. Zählen hier die einfachen Kilometer oder der Hin- und Rückweg? Also wenn ich vom letzten Kundentermin zu meiner Wohnung fahre, kann dieser Weg dann auch angegeben werden? Wie müssen die gefahrenen Kilometer nachgewiesen werden? Reicht eine einfach Tabelle im Excel-Format, die auf meinem Outlook-Terminkalender basiert?
Wie sieht es mit dem Weg von der Wohnung zur Betriebsstätteaus? Muss hier, wie bei AN, der einfache Weg abgerechnet werden oder kann hier der Hin- und Rückweg abgerechnet werden? Müssen die tatsächlichen Arbeitstage für den Weg zur Betriebsstätte genommen werden oder gibt es auch die Möglichkeit, die 220 Arbeitstage wie bei AN anzusetzen?
Da ich leider keinen Steuerberater habe, wäre es super, wenn mir hier weitergeholfen werden würde.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße,
Fabian