Abrechnung nach Km-Pauschale bei Handelsvertreter - Steuerliche Behandlung?

3 Antworten

Du kannst jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent abrechnen. Ob zum Kunden oder zur Betriebsstätte.

Junglist68 
Fragesteller
 11.03.2015, 11:14

Also auch den Rückweg von der Betriebsstätte zur Wohnung? Können die 220 Arbeitstage pauschal genommen werden?

danaj  11.03.2015, 11:16
@Junglist68

Ja auch der Rückweg. Pauschale Arbeitstage kannst du nicht nehmen, nur die wirklich gefahrenen Kilometer. Hast ja keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Junglist68 
Fragesteller
 11.03.2015, 11:21
@danaj

Ok, stimmt, kling plausibel. Könntest du mir noch einen Link oder einen Paragraphen nennen, in dem das zu finden ist? Davor hat jemand nämlich eine andere Aussage getroffen, möchte nur sicher gehen, zeichne dich dann gerne mit der Hilfreichsten Antwort aus. Danke!!!

danaj  11.03.2015, 11:35
@Junglist68

Sorry habe Link oder Gesetz gerade nicht zur Hand. Arbeite aber in einer Steuerkanzlei, kannst mir da schon glauben ;)

Junglist68 
Fragesteller
 11.03.2015, 11:42

Ok, das klingt glaubwürdig. Jetzt die letzte Frage zum Ablauf. Ich führe also meinen Kilometer-Nachweis, errechne die betrieblich gefahrenen Kilometer, multipliziere diese mit der KM-Pauschale von 0,30 EUR und kann diese nun als Betriebsausgabe absetzen. Richtig so?

danaj  11.03.2015, 11:46
@Junglist68

Ja :) Genauso ist es zu machen.

Junglist68 
Fragesteller
 11.03.2015, 11:52
@danaj

Kann die Antwort erst morgen auszeichnen, danke nochmal :)

Fahrten von Daheim zur Betriebsstätte sind, wie bei Arbeitnehmern, mit 30 Ct. pro Entfernungskilometer abzurechnen.

Fahrten zum Kunden sind Geschäftsfahrten und mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer abzurechnen.

Findet man aber auch über google:

http://steuerrechner.com.de/Kilometergeld.php

Junglist68 
Fragesteller
 11.03.2015, 11:13

Hier wird aber leider nur über AN gesprochen oder übersehe ich etwas? Kann ich hier auch pauschal die 220 Arbeitstage ansetzen? Wie sieht es mit der Heimfahrt vom Kunden aus? Bisher die kompetenteste Antwort, verteile später auch gerne die hilfreichste Antwort.

wfwbinder  14.03.2015, 22:00
@Junglist68

Bezüglich der Selbständigen / Entfernungspauschale sind die Vorschriften von Arbeitnehmern analog anzuwenden. Wenn Du an jedem Wochentag in die Kanzlei fährst, kannst Du die 220 Tage auch anwenden (ich plädiere für 230, wenn man nicht in einem katholischen Bundesland wohnt).

Lohnsteuerhilfe Vereine sind preiswerter als du denkst .

MsNefertari  11.03.2015, 10:11

und dürfen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht beraten (wie der Name Lohnsteuerhilfe schon vermuten lässt).

DerHans  11.03.2015, 10:13

Er ist (wenn auch nur dem Namen nach, selbständig), also hat er bei der Lohnsteuerhilfe nichts zu suchen.