Wie berechnen sich gefahrene Kilometer bei Rückabwicklung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So einfach ist die Rückabwicklung eines Vertrages nicht. Eine arglistige Täuschung mußt du dem Verkäufer nachweisen können. Das wäre übrigens ein Straftatbestand. Du mußt auch nachweisen können, dass die technischen Mängel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren. Möglicherweise gerätst du in Beweisnot.

Wie viele Kilometer bist du gefahren? Wie alt ist das Fahrzeug, wie viele Kilometer hatte er beim Kauf? Der technische Schaden könnte während dieser Zeit entstanden sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer das Fahrzeug zurücknimmt und dir den Kaufpreis erstattet. Du solltest auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren, denn so eine Situation endet meistens mit einem Prozeß.

hast du gute beweise dafür?

argilistige täuschung ist eine straftat, das ist kein bloßes zivilrecht mehr

ich würde ihm meine bedingungen diktieren oder ich wäre leider gezwungen, ihn anzuzeigen

Spielwiesen 
Fragesteller
 13.05.2017, 16:22

Die Fachanwältin bestätigte die Sachlage, meine Rechtschutzvers. gab mir Deckung für ein Gerichtsverfahren - alles letztes Jahr. Jetzt muss ich mich entscheiden, ob ich den Verkäufer verklagen will. Was ich ungut finde, dass der Gerichtsstand am Ort des Verkäufers ist, wenn ich ihn wg. Arglist belange (ziemlich weit entfernt). 

Hingegen ist der Gerichtsstand bei Rückabwicklung beim Kläger, also hier.

Kompliziert wird die Sache dadurch, dass ich in weiser Voraussicht einen Teil des Kaufpreises einbehalten hatte. Den könnte der Verkäufer drei Jahre lang einfordern, während ich bloß ein Jahr Zeit habe, mich für oder gegen die Klage zu entscheiden. 

NiemehrArbeiten  13.05.2017, 16:23
@Spielwiesen

du sollst ihn erpressen

er soll so machen, wie du sagst oder du erstellst strafanzeige

Mignon5  13.05.2017, 16:27
@NiemehrArbeiten

@ NiemehrArbeiten

Was ist das denn für ein Rat!??? Erpressung ist eine Straftat.

Mignon5  13.05.2017, 16:29
@Spielwiesen

Wenn du eine Rechtsanwältin und Deckungsschutz deiner Versicherung hast, bist du in besten Händen. Hier ist ein Laienforum. Wir können dir keinen besseren Rat geben, als deine Anwältin, zumal sie den Kaufvertrag und den gesamten Sachverhalt in allen Einzelheiten kennt, wir hingegen nicht.

Spielwiesen 
Fragesteller
 13.05.2017, 16:30
@NiemehrArbeiten

Ja, ich glaube, jetzt sollte Schluss sein mit meiner Abneigung, dem Verkäufer sowas anzutun. Schließlich hat er selbst es sich zuzuschreiben. Man schickt niemanden auf die Autobahn mit einem Wagen - egal wie alt - bei dem man die Bremsen so abenteuerlich verändert hat, dass die Betriebserlaubnis erloschen gewesen wäre bzw. unwissentlich war. Mit angeblich behobenem Ölleck, das immer noch existierte und die Kupplung zum Rutschen brachte. Usw. - alles belegt.

NiemehrArbeiten  13.05.2017, 19:49
@Mignon5

das ist außerdem keine erpressung, du schlaubi

"entweder es wird so und so geregelt oder ich zeige sie an"

ist keine erpressung, ist eine ganz normale verhandlung

?? mehr infos ? wie alt ist das auto ? wieviel bist du gefahren ? beim Händler gekauft ? garantievertrag ?

um was für einen sachverhalt get es überhaupt .. ?

Spielwiesen 
Fragesteller
 13.05.2017, 16:24

Nein, Privatkauf mit ADAC-Vertrag. Das Auto ist schon älter, läuft aber prima. Gefahrene km ca. 11.000.

Mignon5  13.05.2017, 16:31
@Spielwiesen

Bei einem "älteren" Fahrzeug können bei 11.000 km Schäden auftreten. Wie willst du beweisen, dass diese Schäden schon beim Kauf vorhanden waren und dass der Verkäufer sie gekannt hat (arglistige Täuschung)? Das wird schwierig.

Spielwiesen 
Fragesteller
 13.05.2017, 16:32
@Spielwiesen

Ich meinte: von mir gefahrene km ca. 11.000.

Spielwiesen 
Fragesteller
 13.05.2017, 16:37
@Spielwiesen

Nein, es wird nicht schwierig, da ich den E-Mail-Verkehr mit den Zusagen habe und er - trotz Evidenz - immer noch behauptet hat, es sei eine neue Kupplung verbaut worden, als bereits klar war, dass Ölleck und alte Kupplung noch existierten (ein Freund von ihm war der 'Täter', ohne es ihm zu sagen - unsägliche Bastler). Die Bremssättel waren mit einer Mutter aus dem Baumarkt hinten festgeschraubt. usw. Der bis dahin vorhandene TÜV war durch diese Umbauten natürlich erloschen. Außerdem war ich nicht allein vor Ort.

Mignon5  13.05.2017, 16:41
@Spielwiesen

Ja, ich meinte auch, 11.000 von dir gefahrene Kilometer.

Wenn es so ist, dann verklage ihn, wenn deine Anwältin einen Prozess für erfolgversprechend hält.