Vorwurf Handy am steuer?

Hallo Leute,

ich wurde vor ca einer Stunde von der Polizei angehalten.
vorweg: ich bin zwei mal an einem mobilen Blitzerfahrzeug vorbei gefahren. Da hatte ich dann meine Taschenlampe, die ich immer im Fahrzeug mit dabei habe, benutzt. So hatte ich mit der Lampe zum Blitzerfahrzeug geleuchtet. Da ich bisher schon einige Male andere Fahrer gewarnt habe vor mobilen Blitzern (die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht), haben die mich auf den Kicker, da ich mehrmals so Fahrer mit Handzeichen gewarnt habe.

Nun, als ich dann das 3. mal vorbei fuhr, weil direkt in der Nähe ich wohne (war ca 20 min nachdem ich das 1. und 2. mal an dem Blitzerfahrzeug) habe ich schon von weitem einen Streifenwagen gesehen, wo ich auch nur erahnen konnte dass er mich anhalten wird, er schaltete anschließend Blaulicht an und forderte mich zum anhalten auf. Das habe ich getan und der Polizist verlange von mir Führerschein und fahrzeugschein.

als er nach gefühlt 5 min aus dem Streifenwagen wieder rauskam, sagte er mir dass ich eine Anzeige erhalte wegen benutzen eines Handys am Steuer. Obwohl das ja nicht stimmt, sondern ich eindeutig meine Taschenlampe benutzt habe.

kurzgefasst: das Ordnungsamt ruft die Polizei an weil ich mit der taschenlampe auf das Blitzerfahrzeug geleuchtet habe.
es ist eindeutig zu merken und erkennen, dass ein Handy niemals so viel Licht ausstrahlen kann wie eine Taschenlampe.

Wie läuft das jetzt ab? Bekomm ich nun eine Strafe oder nicht? Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen. Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?

wäre euch dankbar für hilfreiche Antworten!

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Bußgeld - Brief nach Hause oder vielleicht nur angstmacherrei von der Polizei?

Hey,

ich weiß es war sehrrr dumm, muss mir keiner sagen und ich mache auch sowas nie wieder. Ich kann es mir selber nicht erklären wieso ich sowas gemacht habe!

Die Polizei hat mich überholt als ich einen Berg hochfuhr, und ich bin dann ohne Handzeichen nach rechts abgebogen in eine andere Straße. Dann wieder zurück hinter die Polizei und habe meinen Reifen kurz wie bei einem Wheelie hochgehoben und sofort wieder runter, also nur kurz hoch in der luft und direkt wieder auf dem Boden mein Fahrradreifen (zählt das schon als Wheelie?). Dann habe ich noch an meinem Handy, dass an der Fahrradhalterung befestigt war, die Musik bisschen lauter gemacht (zählt das schon als benutzung vom Handy am Steuer?

Die Polizisten waren schon sehr weit vorne, aber sie drehten direkt um und hielten direkt neben mir. Der Polizist fragte nach meinem Namen und dann nahm er für ca. 1 Sekunde mein Schülerausweis (bin 17). Ich weiß das man einen Personalausweis braucht ab 16, aber habe ich noch nicht gemacht.

Dann sagte der Polizist nachdem er ganz kurz auf meinen Ausweis geschaut hatte "ich geb das dann mal weiter" und fuhr direkt wieder weg.

Ich frage mich ob er sich sofort meinen Namen gemerkt hat und es wirklich einen Brief mit Bußgeld nach Hause geschickt wird, oder wollte er mir nur angst machen. Weil würde er nicht meinen Namen aufschreiben, wenn Strafen wegen den 3 Sachen die ich gemacht habe kommen sollten?

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Einspruch Handy am Steuer?

Hallo Zusammen,

heute morgen bei der Fahrt zur Arbeit wurde ich von einem einzelnen Zivilpolizisten angehalten.

Ich telefonierte über Bluetoothfreisprechanlage. Da mein Gegenüber am Telefon manchmal nicht verstand was ich sage, nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund, sodass ich reinsprechen konnte. Danach legte ich das Hand wieder hin. Ich schaute dabei nicht auf mein Handy.

Der Zivilpolizist vor mir zog mich raus und sagte:" ja Sie haben ihr Handy benutzt obwohl sie eine Freisprechanlage haben. Wenn ich mein Formular nicht dabei habe haben Sie vielleicht noch Glück". Leider hatte er diesen dabei. 100€ und ein Punkt...

Der Tatbestand war in etwa "Benutzen des Mobiltelefons mit der rechten Hand". Er sagte erst linke Hand worauf ich es aber richtig stellte. Er sollte aber noch in der Bemerkung rein schreiben dass ich nur kurz reinsprach und aber meine Bluetoothfreisprechanlage benutzte. Da stand dann in etwa " Mit der rechten Hand augenscheinliches Reinsprechen in den Lautsprecher". Der hat sich die Aussage noch schön zurechtgebogen.

Das ganze habe ich auch unterschrieben, was wohlmöglich dumm von war. Ja ich weiß überhaupt das Handy so zunehmen usw. ist schon dumm. Aber Nun zu meiner Frage:

Könnte es sein dass das ganze bei Einspruch noch fallen gelassen werden könnte? Wenn ich nicht unterschrieben hätte wohlmöglich schon. Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.

Und mal ganz ehrlich ich habe nicht mal auf das Display geschaut. Demnach dürfte man weder rauchen, essen, trinken noch auf den Boardcomputer bedienen. Und man darf das laut Aussage des Polizisten.

Der hätte ruhig ein Auge zudrücken können.

Entschuldigung für meine Dummheit :D und danke für eure hilfreichen Antworten

LG

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