Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Muss der Mieter festinstallierte Einrichtungen entfernen?

Hallo,

es geht um gewerbliche Mieträume. Der Vormieter hat den Laden 20 Jahre betrieben und feste Einrichtungen wie z.B. Tresen sowie Deckenbeleuchtung installiert. Bei der Übergabe habe ich diverses Inventar abgekauft. Unter anderem auch die Position "Ladeneinrichtung".

Nun habe ich nach paar Monaten festgestellt, dass der Betrieb nur Verlust einbringt und habe beschlossen das Mietverhältnis zu kündigen. Der Vermieter verlangt von mir nun, dass ich fest installierte Einrichtungen wie den Tresen sowie die Deckenbeleuchtung entferne. Der Vormieter will damit nichts zu tun haben, da er mir ja diese verkauft hat. Allerdings ist nirgendswo vereinbart, dass ich diese fest installierten Einrichtungen gekauft habe. Es steht nur "Ladeneinrichtung". Kein weiterer Text.

Die entfernung der Deckenbeleuchtung würde einen riesen Loch an der Decke hinterlassen. Genau so der Boden unter dem Tresen, der keine Fließen hat. Um den Tresen herum sind allerdings Fließen.

Meine Fragen lauten:

  1. Darf der Vermieter mich dazu zwingen den Tresen + Deckenbeleuchtung (fast die ganze Decke) zu entfernen? Ich habe doch diese nicht installiert.
  2. Darf der Vormieter sich einfach rausreden? Es ist nirgendswo definiert, was er mir verkauft hat. Es heißt nur "Ladeneinrichtung".
  3. Wer müsste für die Hässlichen Löcher, den Boden ohne Tresen sowie für den Hohlraum an der Decke haften, wenn ich Hand anpacken und der Forderung des Vermieters nachkommen und all diesen Kram von dem Vormieter entfernen würde?
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Warum wird ein Vermieter frech zu mir, wenn ich Infos über Mieter gebe?

Hallo,

ich bin selber Vermieter und hatte bis vor einem knappen halben Jahr eine Mieterin, die nachweislich mehrere Schäden in insgesamt vierstelliger Höhe hinterlassen hat. Das Übergabeprotokoll hält alles mit ihrer und meiner Unterschrift fest.

Zumindest die Materialkosten konnte ich aus der Kaution ausgleichen. Da sie knapp bei Kasse ist, wäre das finanziell ein Schuss in den Ofen, wenn ich einen Anwalt einschalte und auch dem Gericht einen hohen Prozessbetrag vorschiesse, auf dem ich dann sitzenbleibe.

Jedenfalls habe ich den neuen Vermieter, ein Unternehmen, kontaktiert. Davon denjenigen, der das Mehrfamilienhaus betreut, in dem die Mieterin nun wohnt. Mein Ziel war schlicht und einfach den neuen Vermieter vorzuwarnen, was kommen könnte. Dabei habe ich mich lediglich auf meine Erfahrungen bezogen, die ich jederzeit nachweisen könnte, zB durch Fotos oder aber auch von vielen verspäteten Mietzahlungseingängen, aber auch von Drohungen an mich, zur Polizei zu gehen, wenn ich sie weiter darauf hinweise, Nebenkosten nachzuzahlen. Darüber hinaus auch über unabgesprochene Untervermietung, falsche Müllentsorgunu,Ruhestörungen und Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus.

Der Neue Vermieter, besser gesagt der Betreuer stänket mich an mit, dass ihn das am A… vorbeigeht, wenn Mieter vorher einen Saustall hinterlassen haben und dass die Hauptsache darin besteht, dass die Mieten eingehen um, das knapp zusammen zu fassen.

Könnt Ihr das nachvollziehen oder ist das nur ein Schrei aus Verzweiflung, weil man nun weiß, dass man an den falschen geraten ist. Ich hatte nämlich die Infos an die Firmenadresse geschickt, womit wahrscheinlich auch sein Chef davon mitbekommt. Der Betreuer hat mich interessanterweise von seiner Privatnummer angerufen und mir gesagt, ich soll es unterlassen, an die Firmenadresse zu schreiben.

Danke

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