Sollte jeder Mensch in DE (wie ein Österreich) automatisch zum Organspender werden?
Die österreichische Rechtslage zur Organspende folgt der sogenannten
Widerspruchslösung. Diese besagt, dass eine Organentnahme bei einer potentiellen Spenderin/einem potentiellen Spender nach
Feststellung des Hirntodes grundsätzlich zulässig ist, sofern der/die Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/organtransplantation/Seite.2510001.html
(Wie ich das verstanden habe: Man zählt schon automatisch als Organspender, und wenn man das nicht mehr sein will, muss man einen Antrag darauf stellen, keiner mehr zu sein? Das wäre also quasi das Gegenteil von dem, wie es in DE zurzeit ist, weil man in DE einen Antrag stellen muss, um erst Organspender zu werden und sonst als Nicht-Spender gilt?)
Bitte begründet eure Antworten :)