Kind bekam kein Weihnachtsgeschenk - anonym beschenken?

Heute hat mein Sohn einen Klassenkameraden zu Besuch. Der Junge war sehr still und traurig als er im geschmückten Wohnzimmer stand und ich habe ihn gefragt was denn los ist. Er hat zu Weihnachten eine Tafel Schokolade bekommen - sonst nichts! Dabei mag er Schokolade nicht mal. Er würde nie ein richtiges Geschenk bekommen weil seine Eltern kein Geld hätten. Das hat mich ehrlich geschockt. Das hätte ich nie gedacht, und er hat mir so leid getan!

Ich kenne die Eltern nur flüchtig von Klassenfesten. Nette, sehr ruhige und zurückhaltende gläubige Christen (evangelisch), und Hartz IV - Empfänger sind (ist mir bekannt über die Schule). OK, da ist das Geld knapp. Aber 10-15 € müssten doch für eine Kleinigkeit zu Weihanchten irgendwie machbar sein? Wie kann man ein Kind an Heilig Abend nur so enttäuschen? Vorallem da doch jedem bekannt sein müsste, dass es in unserer Ortschaft einen Wunschbaum gibt. Bedürftige Familien können sich bei der Stadt melden, und die Kinder können einen Weihnachtswunsch bis zu 25 € äußern. Jedes Jahr gehen dort ca. 80 Wünsche ein, und bisher wurde jeder erfüllt! Auch ich mache da immer mit und beschenke ein Kind. Das läuft anonym. Leider ist das den Eltern von unserem Besucherkind wohl "peinlich" sich dort zu melden, ...

Ich hatte im Schrank eine Kleinigkeit die ich mal doppelt geliefert bekommen habe. Die habe ich dem Jungen vorhin geschenkt. Er hat sich rießig darüber gefreut.

Kann ich ihm nächstes Jahr zu Weihnachten anonym ein Geschenk vor die Haustür legen? Anstelle von einer Aktion am Wunschbaum? Ich würde das dann machen bis er 18 ist.

Was meint ihr?

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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Pläne, die dabei helfen sollen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 in Deutschland zu überwinden?

Die Zahl der Wonungslosen in Deutschland wächst kontinuierlich. Ein nationaler Aktionsplan soll allerdings dabei helfen, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 gänzlich zu überwinden. Was geplant ist und was die Gründe für die steigenden Zahlen sind hier im Überblick:

Aktueller Stand

Circa 50.000 Männer und Frauen leben in Deutschland derzeit schätzungsweise auf der Straße. Mehr als 600.000 sind wohnungslos. Doch Wohnen ist ein Menschenrecht - und auch aus staatlicher Perspektive ist es lukrativer, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, statt Menschen in teuren Wohnheimplätzen unterzubringen.

Gründe für den Verlust der Wohnung

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Menschen wohnungs- oder sogar obdachlos werden. Krankheiten, Sucht, Schicksalsschläge, Arbeitslosigkeit, Unfälle - alles mögliche Szenarien, die zu einer Armutsspirale führen können.

Laut Daten der BAG W haben mehr als die Hälfte (57%) der deutschen Wohnungslosen ihre Wohnungen aufgrund einer Kündigung verloren. Auch Miet- und Energieschulden sind mit über einem Fünftel (21%) ein häufiger Grund, dicht gefolgt von Konflikten im Wohnumfeld (20%). Auch Trennungen oder Scheidungen sind mit 16% Auslöser.

Bei nicht-deutschen Wohnungslosen sieht es etwas anders aus: Viele von ihnen hatten noch nie eine Wohnung in Deutschland und sind aufgrund von Flucht dort.

Dass das Leben immer teurer wird, hat spätestens durch die Inflation des vergangenen Jahres vermutlich beinahe jeder gemerkt - ein Grund, weshalb die Zahl der Wohnungslosen steigt. Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Teilen Deutschlands rares Gut. Auch sprechen Vermieter immer häufiger Kündigungen aus, sodass die Wohnungen, die teils langzeit vermietet waren, zu höheren Preisen neu vermietet werden können.

Auch ist der soziale Wohnungsbau - milde formuliert, wie es auch Sozialmediziner Gerhard Trabert anmerkt, vernachlässigt worden. Zudem verstärken Indexmieten und Untervermietung zu Tourismuszwecken die Problematik - allerdings sind auch Leerstand und Immobilienspekulationen wichtige Faktoren.

Nicht zu vergessen ist der ewige Teufelskreis, geprägt durch Diskriminierung: Für Wohnungslose ist es häufig wesentlich schwieriger als für andere, bei der Auswahl für eine bezahlbare Wohnung überhaupt berücksichtigt zu werden.

Welche Hilfen für Obdachlose geplant sind

Die Bundesregierung hat einen "nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030" ausgerufen. Darin ist festgehalten, dass etwa das Angebot für bezahlbaren Wohnraum gesteigert werden soll - von 2022 bis 2026 stellt der Bund den Ländern dafür Finanzhilfen von 14, Milliarden Euro zur Verfügung. Auch Housing First - ein bisher nicht wirklich verbreiteter Ansatz - wird in diesem Plan erwähnt. Unter Housing First wird ein Konzept verstanden, dass die Wohnungslosigkeit unmittelbar beendet und flexible wohnbegleitende Hilfen anbietet, sodass ein dauerhafter Wohnungserhalt ermöglicht werden kann.

Weiter ist geplant, juristische Hürden und Bürokratie abzubauen: Wenn etwa aufgrund von Mietschulden eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, der Gekündigte diese Schulden aber zurückzahlen kann, so soll diese außerordentliche Kündigung aufgehoben werden können.

Außerdem sollen Sozialämter mehr Zugriff auf Daten bekommen - also etwa um einzusehen, wo es zu Kündigungen kommt, wo man aktiv werden muss.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr diese Ansätze? Was bedeutet das auch für Vermieter? Denkt Ihr, die Überlegungen werden ausreichen, um das Ziel bis 2030 zu erfüllen? Falls nicht - was sollte zusätzlich bedacht werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!

Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/ursachen-obdachlosigkeit-wohnungslosigkeit-100.html
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/nap-gegen-wohnungslosigkeit/nap-gegen-wohnungslosigkeit https://www.housingfirstfonds.de/59/housing-first-beendet-wohnungslosigkeit-dauerhaft

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Meinung des Tages: Wie bewertet ihr Heils Pläne zu einem "Job-Turbo" für Geflüchtete?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte für Geflüchtete mit Bleibeperspektive einen „Job-Turbo“ starten. Sein Ziel ist es, besonders Ukrainerinnen und Ukrainern, aber auch Menschen aus anderen Ländern zeitnah Jobs zu vermittelt – es gehe schließlich um das Potenzial von ungefähr 400.000 Menschen

Problematik auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Besonders bei den ukrainischen Geflüchteten gibt es zwar Fortschritte, jedoch stoßen selbst (über)qualifizierte Bewerber auf große Hürden. Das gilt auch für diejenigen, die bereits Deutsch sprechen.

Generell besteht für viele Geflüchteten das Problem der Sprachbarriere – zu wenig Kurse im DaF-Bereich, zu wenig Vermittlungen. Doch sobald Sprachkenntnisse vorliegen, wartet noch eine andere Hürde, nämlich die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.

Die Tagesschau erläutert dies konkreter am Beispiel einer Ukrainerin, die in Nürnberg in einer Apotheke arbeitet. Zu Beginn wurde mit ihr ausschließlich auf Englisch gesprochen. In der Ukraine hat die Mitarbeiterin Pharmazie studiert und schon mehrere Jahre Arbeitserfahrung gesammelt. In Deutschland wurde sie trotzdem nur in Teilzeit als Apothekenhelferin eingestellt. Das liegt daran, dass in Deutschland für die Tätigkeit des Apothekers Deutschkenntnisse sowie spezifische berufsbezogene Sprachkenntnisse Voraussetzung sind. Weiter müssen die Abschlüsse aus dem Ausland geprüft werden. In Bayern liegt die Zuständigkeit für Apotheker bei der Regierung von Oberbayern, bei Ärzten hingegen ist die Bayerische Landesärztekammer zuständig.

Allein in Nürnberg gibt es derzeit gut 350 gut ausgebildete Menschen aus der Ukraine, die ergänzende Sprachkurse machen, sodass sie entsprechend ihrer Ausbildung beschäftigt werden können. Doch die Anerkennung der eigenen Abschlüsse dauert. Eigentlich liegt die vorgegebene Frist dafür bei drei Monaten, die tatsächliche Wartezeit liegt aktuell aber eher bei einem halben Jahr oder sogar sieben Monaten.

So auch bei der Ukrainerin, die nun als Apothekenhelferin arbeitet. Sie bekommt vom Jobcenter aufstockendes Bürgergeld, wobei der Verdienst angerechnet wird. Im Leistungsbezug muss sie aber bleiben, da sie aufgrund des Anstellungsverhältnisses zu wenig verdient, um davon leben zu können. Entsprechend werden sowohl die Kranken- als auch Pflegeversicherung sowie Miete und Heizkosten übernommen.

Wie der „Job-Turbo“ funktionieren soll

Hubertus Heil plant, Menschen schneller von der Schulbank der Integrationskurse an einen tatsächlichen Arbeitsplatz zu bringen. Die Aufgabe dafür soll der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Daniel Terzenbach, übernehmen. Er soll dann die Arbeitsagenturen auf die neue Aufgabe vorbereiten und auch in Kontakt mit den Kommunen treten, etwa, um herauszufinden, wie es um das Angebot der Kinderbetreuung steht, sodass auch Mütter gezielter in eine Arbeit gebracht werden können.

Es ist eine engmaschigere Betreuung Geflüchteter im erwerbsfähigen Alter vorgesehen, da auf dem Deutschen Arbeitsmarkt Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Doch nicht nur das, durch die Möglichkeit einer Arbeit, werde auch Integration geschaffen, so Heil. Er setzt aber auch auf Mitarbeit der Geflüchteten – sofern die Kooperation nicht stattfindet, könnten Leistungen gemindert werden.

Kritik von CDU und FDP

Die FDP kritisiert den Vorschlag von Heil als unzureichend, fordert, den Fokus mehr auf Berufseinstieg und weniger auf Spracherwerb zu legen. Jens Teutrine, Bundestagsabgeordneter der FDP, rief die Jobcenter außerdem dazu auf, Geflüchtete ebenso in Jobs zu vermitteln, für die sie eigentlich überqualifiziert seien.

Kai Whittaker, Sozialpolitiker der CDU, erklärte, dass ein solcher Turbo nicht umsetzbar sei angesichts der Kürzungen der Gelder für die Jobcenter. Weniger Geld für diesen Bereich, aber mehr Aufgaben würden nicht umsetzbar sein, erklärte er. Doch gerade diese Jobcenter sind der springende Punkt bei der Arbeitsvermittlung. Whittaker drängt zudem auf einen schnelleren Zugang zu Sprachkursen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von dem Job-Turbo? Denkt ihr, dass Heils Vorstellungen umsetzbar sind? Wie steht ihr zur Sprachbarriere – sollten mehr Kurse angeboten werden oder doch die Anforderungen an das Sprachniveau gesenkt werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch später einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/arbeit-gefluechtete-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ukraine-fluechtlinge-arbeitsmarkt-102.html

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Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

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