Wiso wird an der Situation an/im Haus nicht verändert?

Hey,

Wenn ihr noch mehr Infos braucht könnt ihr die letzte Frage von mir einmal durch lesen „Ist das Hausfriedensbruch und wenn ja was würde es für eine Strafe für mich geben?"), aber müsst ihr nicht unbedingt ich mache noch mal eine kleine Zusammenfassung davon.

Also ich habe das Gefühl das Hochhaus wird vom Vermieter/Besitzer verwahrlost und nicht richtig wahrgenommen sozusagen.

Das Haus ist immer offen sozusagen also Kellertür, die vordere Haustür und die Tür in das Treppen Haus was eigentlich dafür dienen sollte wenn es brennt stehen dauerhaft offen und jeder kann einfach Rein Spazieren.

Das Treppen Haus was eigentlich dafür verwendet werden sollte wenn's brennt (es führt auch direkt auf Dach und auf dem Dach ist keine Sicherung) ist ganz schlimm ungefähr im neunten Stock liegen überall spritzen (Drogen), Zigaretten und Flaschen rum und überall ist Pisse und scheiße.

Die Junkies sind am Tag nicht da aber kommen in der Nacht wieder.

Und es gab auch paarmal Situationen wo Menschen das Hochhaus runtergesprungen sind, weil sie sich das Leben nehmen wollten oder besoffen waren und was ich dabei schlimm finde in dem Haus leben kleine Kinder und ich will nicht wissen was die schon alles für ein scheiß gesehen haben. Ich gehe auch davon aus das es ein paar mitbekommen haben wie Leute gesprungen sind.

Warum wird dagegen nichts gemacht?

Vorallem wenn jemand mal wieder springt ist die Polizei und der Krankenwagen da und die müssten ja also wissen wie die Situation da ist oder?

Danke schon mal im voraus :)

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Straßenkreide durch Kindern auf Nachbars Gründstück einschränken?

In folgender Situation möchte ich wissen, ob und wie es rechtlich Aussieht, wenn Kinder auf dem Grundstück des Nachbarn, das nicht durch einen Zaun oder eine Tür abgegrenzt ist, mit Straßenkreide Trittplatten bemalt haben.

In der Situation befindet sich die Trittplatte auf dem Grundstück des Nachbarn, ist aber noch vor einem Zaun. Der Zaun ist also einem Meter vor dem Weg und grenzt den Weg zum Garten des Nachbarn ab.

Die Situation sieht so aus: Es steht zunächst eine Reihenhaus-Reihe in dem Gebiet. Diese Reihenhäuser sind hinten im Garten mit einem privaten Verkehrsweg verbunden. Auf der Gegenüberliegenden Seite gibt es auch nochmal eine Reihe mit Reihenhäusern.

Nun ist es so, das ein Nachbar ca. einem Meter von dem Weg aus erst etwas Beet angelegt hat, eine Trittplatte und dann ein Zaun mit Tor. Der Weg in den Garten des Nachbarn ist mit Trittplatten so bestückt, dass zwischen den Trittplatten einige Pflanzen wachsen, also ist das kein Weg. Die Trittplatten sind zwar zum "drauftreten" gut konzipiert, doch vertragen es nicht so gut, wenn Kinder mit Straßenmalkreide draufmalen.

Zusammenfassend ist die Situation so, dass Kinder auf der Trittplatte mit Straßenkreise gemalt haben un die Kinder waren also damit auf dem Grundstück des Nachbarn. Der Teil des Grundstücks ist allerdings auch durch den privaten Weg erreichbar und die Kinder werden nicht daran gehindert, das Grundstück dort zu betreten.

Was darf der Nachbar an der Stelle von dem "Künstlern" erwarten? Die Künstler sind im Alter von 2 bis 8 Jahre. Welche Ansprüche kann der Nachbar an die Eltern der Künstler gelten machen? Kann der Nachbar ein generelles Verbot zum betreten seines Grundstückes aussprechen?

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Grundstück, Nachbarn

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