Rattenplage wegen Messie Nachbar?

Soh. Das wird ein langes. HILFE.

Seid Jahren haben wir einen Nachbarn, den man öffentlich nicht sieht. Sein Haus, damals eine riesen Anlage des Dorfbauern, der alles verkaufen musste. Riesen Schuppen, riesen Hof.
Das Haus wächst zu mit allem möglichen, die Fensterrolläden seid Jahren zu und bewachsen mit Traubenblättern, Efeu. Stellt euch ein grünes Haus vor. Dreckig. Ungepflegt. Mit Jahre alten Campingwägen in der Nebenstraße, die nicht sehr breit ist.
Auf Google Maps sieht man, wie auch vom Hoftorschlitz, ungefähr 20 geparkte, alte Autos, ohne viel Platz drum herum. Alles zugemüllt. Man hat keine Möglichkeit, die Fenster zu öffnen. Nur das Badfenster ganz oben, wo manchmal gelbes Licht brennt, ist gekippt.
Es ist im ganzen Dorf bekannt, der Nachbar „Müller“, so nenne ich ihn jetzt mal, sei etwas gestört. Ich sah ihn persönlich einmal im Aldi, kaufte sich Konserven, sorry aber er stank von 10 Meter Entfernung. Kleidung zerrissen, bekannt als Millionär.
ALSO: Verrückter Mann und Rattenparadies-Haus.

Ich weiß, wir leben in einem Dorf, ich sah aber mein Leben lang nur eine einzige Ratte. Bis vor einer Woche. Ich zählte 7 Ratten, die auf einen Haufen ins und aus dem Badfenster wieder hinauskrabbelten. 10 Meter Höhe. Unten hinter dem Campingwagen saßen noch fünf, überaus zahme, leibige Wanderratten. Angeblich scheu. Hier nicht. Jetzt sehe ich auch welche in meinem Garten und die rennen nicht vor mir weg. Ich habe Angst vor Ratten.

Ich meldete mich bei der Gemeinde. Der Mann lachte und sagte, der Nachbar habe wohl einen Pakt mit den Ratten geschlossen, er sei ja eh nicht dicht. Übrigens sei er ein Messie und hochgradig gefährlich. Das sei eine Sache für den Bürgermeister und das Gesundheitsamt. Niemand kam bisher.
Sorry, kann ich so nicht hinnehmen. Wenn ich jetzt klingle erschiesst er mich wahrscheinlich und verfüttert mich an seine Ratten. Ehemaliger Polizist.

Spass bei Seite. Bürgermeister kam nicht, Entrümpelung, Ordnungsbehörde kam nicht, Kammerjäger kam nicht.
Soll ich mich persönlich beim Kammerjäger melden? Darf ich das, oder ist es verboten, den Kammerjäger für den Nachbarn zu bestellen, will ja hier niemanden aufhetzen, es ist aber auch eine hygienisch-gesundheitliche Sache. Habe höllische Angst überhaupt Wäsche aufzuhängen. Und habe Angst, dass sich die Rattenstäube beim Klettern auf mich niedergelassen haben, als ich vorbeiging!!! Ist Von Krankheit auszugehen, wenn sie vor mir kletterten oder? Weil ich komme aus dem Bad nicht mehr raus. Habe irgendwie einen waschzwang entwickelt. Echt nicht lustig.

Ich möchte auch meinen Nachbarn nicht schlecht machen, aber wer Hilfe braucht, der soll sich bitte welche holen, weil mit so vielen Ratten leben… er ist auch nicht wirklich gesund. Bald holen die sich den guten Mann. Ich kann als Nachbarschaft nicht unter komischen Menschen leiden, wenn die mir Viecher reinbringen.
Falls doch jemand kommen sollte, ist es vielleicht eine gute Idee die Fenster zu schließen, das mir keine Bakterien rein kommen? Von wegen Rattenkot etc. In dem Messie Stall. Also schon zu Bauers Zeiten sah ich sowas nicht. Nur kleine Mäuse. Aber ne danke. Soll ich Rattengift um sein Haus legen? Bringt das bei einem Messie überhaupt was?

Ich habe schon Kopfkino, wie er seine Wäsche nicht wäscht sondern aus einem Haufen nimmt, die Ratten rausschüttelt und anzieht. Bin noch nie so an meinen Grenzen gewesen.

WAS KANN ICH UNTERNEHMEN
LG und bitte ehrliche Antworten / Meinungen.

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Ärztliche Erstuntersuchung?

Hallo, ich bin minderjährig und beginne dieses Jahr eine Ausbildung im Rettungsdienst. Die Ausbildung findet im Land Sachsen-Anhalt statt, ich wohne allerdings im Land Brandenburg.

Auf der Website des zuständigen Gesundheitsamts stehen folgende rechtliche Grundlagen:

  • § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (KJGDV)

Da ich minderjährig bin, benötige ich diese Untersuchung gemäß § 32 Erstuntersuchung des JArbSchG. Dieser Paragraph besagt:

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

  1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
  2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

§ 6 Absatz 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) sagt folgendes:

Die Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen alle Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat. Diese Untersuchung wird für Kinder in Tagesbetreuung grundsätzlich in der Kindertagesstätte durchgeführt. Die Meldebehörden übermitteln dazu den Gesundheitsämtern jährlich zum 1. Juni:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Tag und Ort der Geburt,
  5. Geschlecht,
  6. gegenwärtige Anschrift des Kindes im Alter vom 28. bis 40. Lebensmonat sowie
  7. Vor- und Familienname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter.

Die Landkreise und kreisfreien Städte führen die Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchung einschließlich der Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes durch. Bei den Untersuchungen ist der Impfstatus zu überprüfen und nach Zustimmung der Sorgeberechtigten zu ergänzen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind den Sorgeberechtigten mitzuteilen. Die Landkreise und kreisfreien Städte führen bei Kindern mit auffälligen Befunden ein Betreuungscontrolling durch.

Auf einer Website des Gesundheitsamts eines anderen Landkreises habe ich folgendes gefunden (Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend):

1. Ärztliche Untersuchungen
1.1 Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.

Da ich auf einem Gymnasium bin, findet bei uns keine Schulentlassungsuntersuchung statt.

Nun stellt sich mir die Frage: Kann ich die Untersuchung auch bei einem niedergelassenen Arzt durchführen lassen oder muss ich zwingend zum Gesundheitsamt.

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