Moin, Ich wohne in Süd Niedersachsen und es geht um Folgendes:
Kurz zur Situation: Unser Grundstück ist ca.40m lang und 15m breit. An der Grenze zum Nachbarn steht das Wohnhaus und dahinter ein ausgebautes Stallgebäude, dann kommt die Garage und hinter der Garage ca. 10m Garten bis zur oberen Grundstücksgrenze. Hinter bzw an die Garage (an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn ) würde ich gern einen kleine Unterstand für das Brennholz bauen. Max. 20m/3 Raum.
Problem 1.: der Nachbar - Einigung =hoffnungslos
Problem 2.: Bauamt sagt das ich mind. 3m von der Grenze weg sein muss wenn ich eine Hütte dort aufstelle oder ich müsste mich mit dem Nachbarn einigen ->Problem 1
zu meiner Frage: weiss jemand eine kluge Lösung wie ich doch noch zu meinem Holzlager an der vorgesehenen Stelle kommen könnte ???
Ich dachte evtl daran, dass es vll ein Hintertür gibt , dass sich vll die Vorschriften nur auf ein Gebäude beziehen mit Dach und 4 Wänden oder sowas ähnliches. Oder das evtl ein Schleppdach machbar wäre oder sowas wie diese weissen Pavillions (möchte ich nicht nehemen suche nur nach einer Lösung). Oder das etwas ohne Fundament oder ohne Wände in Frage kommen würde....puuhh ganz schön schwierig zu beschreiben
Also mit dem örtlichen Bauamt hab ich mehrfach gesprochen und von dort ist keinerleih Hilfe zu erwarten...