Erschleichen von Leistungen, MobiCard um einen Tag abgelaufen - kann mir jemand helfen?

Hallo,

Ich war bereits 3 Mal vor Gericht wegen Erschleichen von Leistungen. Beim ersten mal bekam ich 30 Sozialstunden und beim zweiten Mal bekam ich ein Bußgeld in Höhe von 1.300Euro das bereits abgezahlt ist. Letztes Jahr bekam ich dann beim dritten Mal 60 Sozialstunden und 12 Monate auf Bewährung. Der Richter sagte, dass wenn ich in der Bewährungszeit noch einmal ohne Fahrkarte erwischt werde, dann muss ich für 2 Monate in die JVA. Nun war es so, dass ich am 11.07.2015 erwischt wurde, weil ich mir sicher war, dass meine MobiCard noch gültig ist! Die MobiCard war aber am 10.07.2015 abgelaufen. Es war Sommer, Sonntagnachmittag und ich hatte ein bisschen getrunken, deswegen habe ich die Fahrkarte nicht erneut kontrolliert weil ich mir sooo sicher war, dass sie gültig ist!! Habe jetzt aufjedenfall 1 Woche Zeit um eine Einwendung gegen Eröffnung des Hauptverfahrens zu schreiben. Wie stehen meine Chancen?? Was sollte ich als Einwendung schreiben? Muss ich jetzt 2 Monate in die JVA, weil meine MobiCard EINEN Tag abgelaufen ist??? Ich bin weiblich, 24 und mache im März 2017 mein Abitur, was ich auch vergessen kann, wenn ich 2 Monate weniger Zeit habe......die 3 maloicht beziehen sich auf eine Zeit von 7 Jahren, ich weiß wie dumm ich bin und anscheinend lerne ich nie daraus aber... Bitte um Hilfe!!

Anwalt, Widerruf, Anklageschrift, Schwarzfahren, Strafsache
HILFE..Was bedeutet öffentliche Klage - Hauptverfahren?

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Anfang dieses Jahres bin ich betrunken Fahrrad gefahren und erwischt worden bei einem Wert von 1,67. Als die Beamten mich mitnehmen wollten beleidigte ich sie und werte mich. Im Auto schnappte ich nach der Hand von einem Polizisten (erwischt diese aber nicht wirklich), weil er mich so stark festhielt dass ich keine Luft mehr bekam. Nun habe ich drei Anzeigen auf dem Hals, nämlich fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung gemäß §§316. Ich bereue das alles sehr, bitte jetzt keine Moralpredigen, ich weiß was für einen Mist ich gebaut habe.. Habe deswegen auch zwei ernst gemeinte Entschuldigungsschreiben verfasst und ein Entschuldigungstelefonat mit den beteiligten Beamten geführt.

So, nun erreichte mich heute nach langer Zeit der Brief. Ergänzend muss noch gesagt werden, dass ich 18 Jahre alt bin und da irgendwas von Jugendrichter steht, weshalb ich annehme, dass das Ganze jugendstrafrechtlich verurteilt wird. Aus dem Brief werde ich allerdings nicht ganz schlau. Er wurde vom Staatsanwalt verfasst, er enthält seine Anklageschrift. Am Ende dieser Anklageschrift und des Briefes steht: "Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.

Was bedeutet das und was muss ich jetzt tun? Wird es zu einer richtigen Verhandlung im Gerichtssaal kommen? Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann? Wenn da Leute kommen die mich kennen... Dann kann ich mich ein Leben lang nicht mehr draußen blicken lassen, so peinlich ist das... Welche Beamten werden beteiligt sein? Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat? Lohnt es sich einen Anwalt zu holen oder was muss ich jetzt tun?

Ich danke euch sehr fürs durchlesen und hoffe ihr könnt mir helfen.

LG Lara

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Anklageschrift wegen BTM - Was kommt auf mich zu?

Hey, Ich hab hier ne Anklageschrift bekommen wegen BTM.

Ich werde das jetzt einfach abschreiben, denn ich will wissen, was auf mich zukommen könnte. Ich habe ja schonmal eine Frage gestellt vor kurzem, wegen den Konsequenzen wegen BTM..

Also..

Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen den Angeschuldigten folgenden Sachvehalt zur Last:

Herr A und Herr B waren im Jahre 2010 noch Konsumenten von Cannabisprodukten. Das Marihuana bezogen sie unter anderem von "Herr C (Verkäufer)". Dies geschah in der Weise, dass Herr B (ICH) das Marihuana für sich und "Herr A" beim "Herr C" bestellte und bei diesem auch in der "Straße 1" in "Stadt A" abholte. Für 1 Gramm Marihuana verlangte und erhielt "Herr C" 10 Euro.

Unter den genannten Umständen haben "Herr A und Herr B" im Zeitraum vom 04.08.10 bis 22.11.10 in mindestens 5 einzeln gelagerten Fällen jeweils Marihuana im Bereich von einem bis drei Gramm erworben.

Wie die angeschuldigten wussten, besaßen sie nicht für den Umgang mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis.

Bei Tatbegehung besaß der angeschuldigte "Herr B" die gemäß § 3 JGG erforderliche Reife, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Die Angeschuldigten werden daher beschuldigt,

  • der Angeschuldigte "Herr B" (19J) als strafrechtlich verantwortlicher Jugendlicher, der Angeschuldigte "Herr A" (22) als Heranwachsender. -

gemeinschaftlich in 5 rechtlich selbstständigen Handlungen

vorsätzlich unerlaubt Betäubungsmitteln in geringen Mengen erworben zu haben,

strafbar gemäß §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr.1, 29 Abs. 1 Nr. 1 BTMG, §§ 25 Abs. 2, 53 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG

Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO, §§ 39, 42 JGG das Amtsgericht Offenburg (BW) - Jugendrichter zuständig.

Ich erhebe die Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.

Also was heißt das jetzt für mich?

Danke!!!! :)

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