Grundsätzlich finde ich Deine Bewerbung gut geschrieben und würde Dich wahrscheinlich zu einem Termin einladen.

Rechtschreibtechnisch würde ich noch einmal drüberschauen.

Folgendes ist mir aufgefallen:

  • im ersten Satz gehört der Beistrich nach "Samstagsjob bin" weg.
  • "Kommunikation ist eine(r) meiner Stärken" : bei "einer" ist das r zuviel
  • Bei dem Satz "Man könnte auch sagen, dass ich meistens ein offener und kommunikativer Typ bin" würde ich überlegen, ob ich nicht das "meistens" weglassen könnte. Man ist kommunikativ oder auch nicht, aber nie nur meistens^^ (zumindest meine Meinung)
  • Dritter Absatz "Englisch-Kenntnisse" anstatt "englisch Kenntnisse"

Im Endeffekt: Viel Erfolg bei Deiner Bewerbung..... wie gesagt, ich finde, ein sehr sympathischer Text^^

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Braucht es fürs Sexuelle denn immer Namen? Gehts einem dann wirklich besser? Wenns so ist, würd ichs bisexuell nennen ;)

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ich würde maximal die akademische Viertelstunde warten, dann wars das mit dem Date.

Ich weiss, ich hab da ne sehr strikte Meinung: Ich denke, wer es nichtmal zusammenbringt, sich zu melden wenn er sich mehr als 2-3 Minuten verspätet, legt keinen Wert auf meine Anwesenheit. Dann verschwende ich meine Zeit nicht damit, auf diesen Menschen zu warten.....

Und ehrlich? Beim ersten Date bin ich doch normalerweise doppelt pünktlich......

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Ist Sex mit der Schwester erlaubt, solange man keine Kinder zeugt?

Hey Gutefrage

Ich weiss nicvt wie ich das beschreiben soll.

Also es ist so. Ich (m16) und meine ältere Schwester (w17) streiten uns sehr oft, was ja für Geschwister normal ist.

Aber wegen der Coronazeit haben wir uns zu oft gestritten, einfach weil wir viel zu viel Zeit miteinander verbracht haben.

Damit wir uns wider versöhnen können, haben wir uns gedacht, dass wir PS zocken könnten und dabei unsere Probleme lösen können indem wir darüber reden.

Und das klappte sogar ziemlich gut und wir hatten richtig gute Zeit miteinander beim Zocken. Irgendwie kam es dann dazu, dass wir über persönlichere Sachen geredet haben...

Ich will nicht lange um den Brei reden und komme direkt zum Punkt. Meine Schwester und ich haben uns auf den Mund geküsst, einfach zum schauen wie das ist, weil ich noch die eine Freundin gehabt habe. Sie meinte, dass das in Ordnung wäre, da wir ja Geschwister sind.

Und irgendwann kam es dazu, dass wir uns so richtig stark geliebt haben. Aber nicht so Geschwisterliebe, sondern wirklich in Richtung einer Beziehung.

Da unsere Eltern nicht zuhause waren, ich aber wusste wo mein Vater die Kondome aufbewahrt, habe ich eins genommen. Ich und meine Schwester hatten dann Sex.

Das war ein sehr unglaublich gutes Gefühlt, ich weiss gar nicht wie ich das in Worte fassen soll. Sowas hatte ich noch nie erlebt und wir haben ungelogen ca. 15 min lang einfach nackt rumgemacht und rumgeknutscht und so.

Auch für meine Schwester war es richtig schön aber da bald unsere Eltern nach Hause kommen, haben wir aufgehört mit dem Sex.

Wir haben es aber wider vor und ich kann auch nicht nein sagen, weil dieses Gefühl einfach das schönste auf der ganzen Welt ist.

Meine Schwester sagt, dass es eigentlich kein Problem ist, Sex mit den Geschwistern zu haben, solange man die Intention nicht hat Kinder zu kriegen.

Denkt ihr auch, dass das normal ist? Irgendwie habe ich doch Angst, dass das nicht normal und krank ist.

Bitte helft mir.

Ich will nicht darauf verzichten. Ich darf weiterhin Sex mit meiner Schwester haben oder?

Das ist keine Spassfrage!

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Was anderes

strafbar nach $173StGB........

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Ohne ein Steuerprofi zu sein, kann ich mir vorstellen, dass es darum geht, ob der Kunde Unternehmer ist oder nicht. Eine Privatperson kann logischerweise keine USt abführen. Wenns ein Unternehmer ist, der USt-pflichtig ist (und das Auto vorsteuerberechtigt ist), sollte meiner Meinung nach mit USt verkauft werden. Aber ich vermute, dass dann eventuell der verkaufende (und nicht der vermittelnde) Unternehme das Gewährleistungsrisiko trägt.

Richtige Anlaufstelle wäre meiner Meinung nach der Buchhalter/Steuerberater Deines Vertrauens.......

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Stellt sich mal die Frage, was Du als Gesellschaftsunternehmen verstehst.

Da gibts grundsätzlich Personengesellschaften wie OG und KG. Bei der OG haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen und bei einer KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) mit seinem Privatvermögen und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) nur mit seiner Einlage. Vorteil gegenüber einem Einzelunternehmen ist, dass die unternehmensinterne Vertragsgestaltung zwischen den handelnden Personen einfacher sind als bei Einzelunternehmen. Vorteil gegenüber einer GmbH und AG ist einerseits, dass es kein Mindestkapital gibt, und andererseits, dass bei kleinen Gewinnen (normalerweise unter 100k Jahresgewinn) weniger Steuern anfallen als bei GmbH oder AG.

Dann gibts noch Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Hier haften alle Gesellschafter nur mit dem eingezahlten Kapital, die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person. Vorteile gegenüber Personengesellschaften sind die verminderten haftungen, bei großen Gewinnen die meist geringeren Steuern (sofern der Gewinn im Unternehmen bleibt). Kapitalgesellschaften zahlen sich normalerweise ab einem Jahresumsatz von 500k EUR und/oder 100k Jahresgewinn aus.

Im Endeffekt würde ich dir raten, dich mal mit dem Gesellschaftsrecht und grundlegenden Steuerrecht auseinanderzusetzen. Dann klärt sich die Frage von selbst.

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Vorausschauend: Ja, es wird mindestens so anstrengend, wenn nicht sogar anstrengender.

Du hast 38,5 oder 40 Stunden Arbeit die Woche UND 3 Stunden Busfahrt täglich. Das kommt mit Pause auf mindestens 12 Stunden auswärts täglich (Mo-Do, Fr ein bissi weniger)

Dann kommen noch Vobereitungszeiten und nicht unaufwändiges Lernen für die Matura dazu. Nicht zu unterschätzen.

Ein kleiner Tip: Lernen während des Busfahrens einzukalkulieren halte ich für eine SEHR gefährliche Idee. Im Bus lernt es sich schlecht und normalerweise bist du nach einem Arbeitstag sowieso etwas abgespannt, dass du ein wenig Zeit zum Ausspannen benötigst....

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Ohne es genau zu wissen, würde ich annehmen, dass du ein Praktikum ab den Zeitpunkt machen darfst, ab dem du auch eine Lehre beginnen darfst, in AT ist ds mit 15.

Die meisten Gemeinden bzw. Bundesländer haben eine eigene Jugendservice-Stelle, die kann dir sicher alle deine Rechtsfragen beantworten.

Gibt es so eine Jugendservicestelle nicht, hilft dir sicher das Jugendamt oder im Zweifelsfall das Jobcenter weiter.

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Kann durchaus passieren.

Ob das bändchen wirklich zu kurz ist, stellt der Urologe deines Vertrauens fest - keine Sorge, Urologen sind auch Menschen und beißen nicht ;)

Wenn der Urologe feststellt, dass das Bändchen wirklich zu kurz ist (ev. in Kombination mit einer Phimose), kann das Bändchen je nach Intensität der "Erkrankung" durchtrennt oder entfernt werden. Das passiert ambulant oder maximal mit 1 Übernachtung in einem Krankenhaus.......nachher sollte das beste Stück funktionieren wie gewünscht....

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Hallo,

klassich "kommt drauf an"

je "höherwertig" eine Position, desto unflexibler wird auch ein Bewerbungsfoto gehandhabt. Als Lehrling oder als Monteur oder als technischer Zeichner oder Telefonist ..... wird ein offenes Hemd reichen.

Willst du in eine Bank, in eine Führungsposition, in eine Position in der Anzug als Arbeitskleidung erwartet wird, ist auch das Foto entsprechend zu machen.


Grundsätzlich mache ich das Foto mit Kleidung, die eine Stufe höherwertig ist, als ich normalerweise in diesem Job tragen würde.


Wenn du also schreibst, dass beim Vorstellungsgespräch Anzug erwartet wird, dann ist ein (dunkler) Anzug mit Krawatte auch beim Foto Pflicht. Alles andere wäre blamabel für dich.

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Hallo,

ich versuche, mal Deine Fragen der Reihe nach nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten:

ich suche jetzt schon eine ganze weile nach Antworten auf meine

Fragen, jedoch lese ich immer wieder „onlineshop“ hier, „onlineshop“ da.
Nein, ich würde gerne wissen was ich für Genehmigungen für einen realen
Erotikshop benötige.

Grundsätzlich ist ein Erotikshop nichts anderes als ein Geschäft - und setzt gewerberechtlich die Handels-Gewerbeberechtigung voraus.

Zu beachten ist, dass Du nur volljährigen Personen Zutritt gewähren darfst.

Eventuell bestehen Richtlinien ähnlich einem Bordell - und zwar insofern, dass Du  zB nicht direkt neben einer Schule aufsperren darfst. Das kannst du bei der Gewerbebehörde erfragen und ist gegebenenfalls Thema in einer Betriebsanlagengenehmigung.

Hinzu kommt, dass ich nicht nur im Shop verkaufen möchte, sondern
auch ein Pornokino anhängen wollen würde bzw eine „Kinolandschaft“.



Ist dieser Punkt extra zu beachten? ... wahrscheinlich..

Zumindest die eigene Gewerbeberechtigung fürs Kino ist zu beachten. Stichwort "Filmvorführung". Zu erfragen bei der Gewerbebehörde oder der IHK.

ein weiterer Punkt ist - willst du zulassen, dass in dem Kino wild rumgepoppt wird oder solls "gesittet" zugehen?

Außerdem spiele ich mit dem Gedanken Softgetränke, Kaffee und einen

Begrüßungssekt für die Damen ausschenken zu wollen. Dafür brauche ich
sicher noch andere Genehmigungen, oder?

Das ist grundsätzlich eine diffizile ache. Schenkst Du die Getränke in verschlossenen Gebinden aus, und sind dies nur ein paar (definierte zB Antialkoholika), reicht eine eingeschränkte Gastgewerbeberechtigung - wisst Du das Ganze fast als Bar betreiben, wirst Du um die volle Gastrolizenz nicht umhinkommen. Auskunft gibt die Gewerbebehörde und/oder IHK.

Und wenn ich schon mal frage, im Punkt Öffnungszeiten, ist es Sache der
Stadt mir zu genehmigen ob ich zum Beispiel Sonntags auch öffnen darf?

Das ist definitiv Sache der Betriebsanlagengenehmigung, an welchen Tagen und wie lange du was offen halten darfst. Ich halte es für durchaus möglich, dass du den Shopbereich und den Kinobereich unterschiedlich lange offen halten darfst. Wie auch immer das aussieht, die Gewerbebehörde bzw IHK weiß mehr.

Conclusio: ich würde eine Zusammenfassung schreiben, was ich genau machen will. Mit dem würde ich parallel zur Gemeinde als erstinstanzliche Gewerbebehörde und beratenderweise zur IHK marschieren.

Was Du nicht vergessen solltest: Handel, Ausschank und vor allem der Kinobereich kosten durchaus eine Stange Geld. Das will vorfinanziert und wieder verdient werden.

Trotz allem: viel Erfolg

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Hallo, thefy6,

ich möchte Dir zwei Gedanken auf den Weg geben, vielleicht helfen sie Dir weiter:

Gedankengang 1: Du machst das Gym, willst studieren und dann "irgendwas selbständiges machen". Ohne Erfahrung in dem Gewerbe, das du selbständig betreiben willst, wirst Du Dir seeehr schwer tun. Fehler als Selbständiger sind um ein Vielfaches teurer als als Angestellter......und Fehler macht man am Anfang seiner Karriere normalerweise genug.

GEdankengang 2: Finde heraus, was Du gern machst, welche Beschäftigung du nicht als "Arbeitsverpflichtung" siehst, für was Du brennst, was Dich antreibt. Übrleg dir im Anschluss daran, wie du mit dem, was du wirklich dein Leben machen willst, Kunden einen Mehrwert bieten kannst. Damit bist du deinem idealen Gewerbe schon sehr nah ;)

Conclusio: ohne Erfahrung, ohne Kapital im Hintergrund und ohne zu wissen, was man will, wird eine Gewerbegründung zu 99% in die Hose gehen. Kümmere dich mal um die drei Eckpunkte, dann kommt deine SElbständigkeits-Idee schon von "allein"

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ca. 80% der Zigarettenpapiere werden derzeit von einer oberösterreichischen Papierfabrik hergestellt.

Daraus lernen wir 2 Punkte:

1. entweder machst dir deine eigene Paierfabrik auf. Kostet halt ein paar Milliönchens

2. Lasst es von diesem Europa-Marktführer oder so herstellen. Kostet halt ordentlich. Und wenn Du denen nicht einige LKW-Ladungen an Zigarettenpapier auf einmal abnimmst, werden Sie die Papiermaschine erst gar nicht auf Dich umstellen.......

Conclusio: Schnapsidee vom feinsten

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Hallo,

ich sehe jetzt mal 2 Probleme.

1. Du bist 14. Das heißt, Du darfst noch kein Gewerbe ausüben - und für das Anbieten einer Dienstleistung für Geld benötigt man eine Gewerbeberechtigung. Das heißt, du bewegst dich juristisch bestenfalls in einer dunkelgrauen Zone ;)

2. Meines Wissens sind die PSC-Codes in der Form nicht "sicherbar". Wer den Code hat, kann mit ihm auch bezahlen.....

Ich würde Dir dringendst anraten, Deine Idee ruhen zu lassen, bis Du das Ganze legal angehen kannst. Dann ersparst Du Dir auch die ganzen bezahl-Problemchens...

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Wenn dir explizit gesagt wurde, dass du auch anrufen kannst, ist es nach drei Tagen meiner Meinung nach nicht mehr "aufdringlich", sondern zeugt eher vom Willen, dort zu arbeiten.

Ich würde definitiv anrufen und höflich nachfragen, ob es denn schon eine Entscheidung gibt bzw. wann du mit einer rechnen darfst.

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