Mit Erotikshop selbstständig werden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich versuche, mal Deine Fragen der Reihe nach nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten:

ich suche jetzt schon eine ganze weile nach Antworten auf meine

Fragen, jedoch lese ich immer wieder „onlineshop“ hier, „onlineshop“ da.
Nein, ich würde gerne wissen was ich für Genehmigungen für einen realen
Erotikshop benötige.

Grundsätzlich ist ein Erotikshop nichts anderes als ein Geschäft - und setzt gewerberechtlich die Handels-Gewerbeberechtigung voraus.

Zu beachten ist, dass Du nur volljährigen Personen Zutritt gewähren darfst.

Eventuell bestehen Richtlinien ähnlich einem Bordell - und zwar insofern, dass Du  zB nicht direkt neben einer Schule aufsperren darfst. Das kannst du bei der Gewerbebehörde erfragen und ist gegebenenfalls Thema in einer Betriebsanlagengenehmigung.

Hinzu kommt, dass ich nicht nur im Shop verkaufen möchte, sondern
auch ein Pornokino anhängen wollen würde bzw eine „Kinolandschaft“.



Ist dieser Punkt extra zu beachten? ... wahrscheinlich..

Zumindest die eigene Gewerbeberechtigung fürs Kino ist zu beachten. Stichwort "Filmvorführung". Zu erfragen bei der Gewerbebehörde oder der IHK.

ein weiterer Punkt ist - willst du zulassen, dass in dem Kino wild rumgepoppt wird oder solls "gesittet" zugehen?

Außerdem spiele ich mit dem Gedanken Softgetränke, Kaffee und einen

Begrüßungssekt für die Damen ausschenken zu wollen. Dafür brauche ich
sicher noch andere Genehmigungen, oder?

Das ist grundsätzlich eine diffizile ache. Schenkst Du die Getränke in verschlossenen Gebinden aus, und sind dies nur ein paar (definierte zB Antialkoholika), reicht eine eingeschränkte Gastgewerbeberechtigung - wisst Du das Ganze fast als Bar betreiben, wirst Du um die volle Gastrolizenz nicht umhinkommen. Auskunft gibt die Gewerbebehörde und/oder IHK.

Und wenn ich schon mal frage, im Punkt Öffnungszeiten, ist es Sache der
Stadt mir zu genehmigen ob ich zum Beispiel Sonntags auch öffnen darf?

Das ist definitiv Sache der Betriebsanlagengenehmigung, an welchen Tagen und wie lange du was offen halten darfst. Ich halte es für durchaus möglich, dass du den Shopbereich und den Kinobereich unterschiedlich lange offen halten darfst. Wie auch immer das aussieht, die Gewerbebehörde bzw IHK weiß mehr.

Conclusio: ich würde eine Zusammenfassung schreiben, was ich genau machen will. Mit dem würde ich parallel zur Gemeinde als erstinstanzliche Gewerbebehörde und beratenderweise zur IHK marschieren.

Was Du nicht vergessen solltest: Handel, Ausschank und vor allem der Kinobereich kosten durchaus eine Stange Geld. Das will vorfinanziert und wieder verdient werden.

Trotz allem: viel Erfolg

Du hast Dir ja zumindest schon einige Gedanken gemacht.

Wenn ich mich nicht irre, dürfte auch für diese Branche die IHK zuständig sein. Gerade für Existenzgründer bekommt man dort eigentlich gute Beratung (dafür darfst Du dann später fleißig Beiträge zahlen... :-)   ). Ich denke, die kennen auch für diesen Bereich die Fallstricke.

Als wesentlich würde ich auch noch erachten, dass Du Deine doch recht umfangreichen Pläne nicht überall realisieren darfst. Du benötigst also eine passende Immobilie in einem dafür zugelassenen Gebiet.

Wenn ich "Kinolandschaft" lese, habe ich schon wieder Bilder von fleckigem Interieur vor Augen ^^

Du brauchst eine passende Immobilie, oder eine Baugenehmigung für eine solche.

Ausschank ist auch nur mit Genehmigung möglich, dazu müssen Toiletten für Männlein, Weiblein und Behinderte eingerichtet sein.

Volljährigkeit ist zwingende Voraussetzung. Nicht nur für Besucher.

Ob und wie sich dein Wunsch realisieren lässt, ist eine Frage des Kapitals, der Umgebung und der städtischen Auflagen.

Du solltest zunächst einmal eine Marktanalyse machen, das erspart dir möglicherweise eine Menge Kosten. Vor allem dann, wenn du nur auf eine Stadt fixiert bist.

Es bietet sich auch durchaus an, einen Berater vorzuschicken, um bei der Stadt zu erfragen, ob eine Genehmigung überhaupt erteilt werden würde.

Klopf mal bei der Gründungsberatung der IHK an, die können dir schon sehr viele Fragen beantworten.

Hallo,

dein Hauptproblem dürfte wohl die Finanzierung sein....:-)

Weil ob Porno oder normales Kino, für beide sind eine ganze Menge Sicherheitsauflagen zu erfüllen, die richtig ins Geld gehen.

Und sobald du alkoholische Getränke anbietest, brauchst du dazu auch eine besondere Erlaubnis.

Und richtig, für die Öffnungszeiten ist ebenfalls das Gewerbe/Ordnungsamt der Stadt zuständig.

Du musst ein Gewerbe anmelden und wirst wahrscheinlich eine Ausschankgenehmigung benötigten.

Dein allererster Weg sollte zu einem Steuerberater mit gleichzeitiger Unternehmungsberatung sein.